PV & Speicher: Was ändert sich nach dem 31.12.2026?

Wer seine Solaranlage bis 31.12.2026 in Betrieb nimmt, erhält nach geltendem EEG 2023 eine feste Einspeisevergütung für 20 Jahre. Für Anlagen ab 2027 sieht ein Gesetzentwurf vor, die feste Vergütung zu streichen. Gesetzentwurf, nicht beschlossen

PV-Inbetriebnahme mit fester Einspeisevergütung

Stichtag: 31. Dezember 2026 Gesetzentwurf, nicht beschlossen
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Stichtag folgt aus dem Gesetzentwurf zur EEG-Novelle (noch nicht beschlossen). EEG 2023 ist laut BNetzA bis 31.12.2026 anwendbar.

Was ändert sich, und bis wann?

Inbetriebnahme bis 31.12.2026 giltInbetriebnahme ab 01.01.2027 Gesetzentwurf, nicht beschlossen
Einspeisevergütung (Teileinspeisung)7,70 ct/kWh bis 10 kWp, 6,66 ct/kWh bis 40 kWp, fest für 20 Jahrekeine feste Vergütung; Übergangszahlung 5,20 ct/kWh für 36 Monate (Anlagen unter 50 kW)
Volleinspeisung12,22 ct/kWh bis 10 kWpkeine feste Vergütung
Einspeisegrenzekeine pauschale Grenze (Steuerbarkeit nach § 14a EnWG/Solarspitzengesetz beachten)max. 50 % der Leistung geplant (Balkonkraftwerke ausgenommen)
Direktvermarktungfreiwilliggeplanter Bonus 1,50 ct/kWh

Verfahrensstand: Gesetzentwurf (BT-Drs. 21/7867 vom 07.09.2026); 1. Lesung 24.09.2026, Anhörung 05.10.2026, Ausschussberatung läuft. Die ursprünglich für Mitte Oktober angepeilte 2./3. Lesung steht nicht auf der Bundestags-Tagesordnung vom 14.–16.10.2026 (Ablaufplan Stand 14.10.2026, 12:22 Uhr); laut Fachpresse ist ein Beschluss frühestens Anfang November möglich, der Bundesrat tagt am 20.11.2026. Nicht beschlossen (Stand 15.10.2026). Alle Werte sind Entwurfsinhalt und können sich im parlamentarischen Verfahren ändern. Steckersolargeräte (Balkonkraftwerke) sind laut Entwurf von der 50-%-Einspeisegrenze ausgenommen.

Ausführlich erklärt: Ratgeber PV 2027 / EEG-Novelle, Übergangszahlung, Direktvermarktungsbonus, 50-%-Einspeisegrenze und Bestandsschutz, mit Quellen.

Quelle: Bundesnetzagentur: EEG-Förderung und -Fördersätze (Fördersätze für Inbetriebnahme 01.08.–31.12.2026); Deutscher Bundestag: Drucksache 21/7867 (Gesetzentwurf EEG-Novelle) (07.09.2026 (Entwurf, nicht beschlossen)); Deutscher Bundestag: Tagesordnungen der Plenarsitzungen (Plenarwoche 14.–16.10.2026: EEG-Novelle nicht auf der Tagesordnung (Ablaufplan vom 14.10.2026, 12:22 Uhr)); klimareporter°: Reform der Stromgesetze in den November verschoben (Sekundärquelle) (10.10.2026); echtsolar.de: EEG-Novelle 2027: Verfahrensstand (Sekundärquelle) (Verfahrensstand 09.10.2026) · geprüft am 19.10.2026

Rechner: Was bringt der Stichtag für Ihre Anlage?

Mit Wärmepumpe oder E-Auto entsprechend höher.
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Standard: 30 % ohne, 60 % mit Speicher
Annahmen des Rechners: Annahme für Süddach in Deutschland (Fraunhofer ISE rechnet beispielhaft mit 950 kWh/kWp); real je nach Standort/Ausrichtung ca. 800–1.100 kWh/kWp. Eigenverbrauch 30 % ohne / 60 % mit Speicher (höchstens 80 % des Jahresverbrauchs). Strompreis 37 ct/kWh (Durchschnitt Haushalte 2026 (3.500 kWh/a), BDEW). Konservativer Stressfall: nach Ende der Übergangszahlung 0 ct/kWh für Einspeisung (tatsächliche Direktvermarktungserlöse unbekannt). Keine Strompreissteigerung, keine Degradation, keine Kosten für Anlage, Wartung oder Versicherung.

Quellen der Annahmen: Fraunhofer ISE: Aktuelle Fakten zur Photovoltaik in Deutschland (PDF) (Fassung vom 20.08.2026); Verbraucherzentrale: Photovoltaik, was bei der Planung einer Solaranlage wichtig ist (abgerufen 14.10.2026). Verbraucherzentrale: typischer Haushalt ohne Speicher etwa 20 bis 30 % Eigenverbrauch, mit Batteriespeicher 50 bis 60 %; Fraunhofer ISE: Haushalte 20 bis 40 % ohne Speicher.

Realistisch planen: Für eine Inbetriebnahme bis 31.12.2026 müssen Angebot, Lieferung, Montage und Anmeldung beim Netzbetreiber zusammenpassen. Angebot, Lieferung und Montage brauchen Zeit. Fragen Sie deshalb früh an.

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