Wärmepumpe selbst einbauen oder mithelfen: Was fördert die KfW?
Kurz gesagt: Auch bei Eigenleistung gibt es den KfW-Zuschuss 458. Gefördert wird dann nur das Material, nicht Ihre Arbeitszeit. Ein Fachbetrieb oder ein Energieberater mit Zulassung (Energieeffizienz-Experte) muss bestätigen, dass alles richtig eingebaut ist. Klären Sie vor dem Kauf, wer das für Sie macht. Ohne diese Bestätigung gibt es keinen Antrag und keinen Zuschuss. Die Reihenfolge ist immer: erst Vertrag mit Förderbedingung, dann Antrag, dann Beginn der Arbeiten.
Quelle: KfW: Merkblatt Zuschuss Nr. 458, BEG Heizungsförderung für Privatpersonen, Wohngebäude (PDF) (BEG = Bundesförderung für effiziente Gebäude) (Stand 09/2026, gültig ab 24.09.2026); Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen (BEG EM) vom 17.08.2026, BAnz AT 27.08.2026 B1 (BAnz = Bundesanzeiger, das amtliche Mitteilungsblatt des Bundes) (17.08.2026) · geprüft am 23.10.2026
Was die KfW bei Eigenleistung fördert
Eigenleistung heißt: Sie machen Arbeiten selbst, statt sie von einem Fachunternehmen machen zu lassen. Das KfW-Merkblatt 458 sagt dazu:
- Gefördert werden nur die Materialkosten, die direkt zur Maßnahme gehören.
- Ein Fachbetrieb oder Energieeffizienz-Experte muss zwei Dinge bestätigen: Die Arbeit ist richtig gemacht. Die Materialkosten stimmen.
Die Richtlinie zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sagt dasselbe (Nr. 8.2). Außerdem gilt (Nr. 9.5): Gefördert wird nur Material, das Sie für Einbau und Start der Anlage brauchen. Rechnungen nur über Material müssen Ihren Namen tragen und auf Deutsch sein.
Wenn ein Fachunternehmen die Arbeit macht, zählen auch dessen Arbeitskosten. Wie viel Zuschuss Sie bekommen, hängt von den Kosten ab, die gefördert werden können. Es gibt 30 % Grundförderung. Dazu kommen je nach Fall Boni. Gefördert werden Kosten bis höchstens 28.000 € für die erste Wohneinheit. Rechnen Sie es mit dem Wärmepumpen-Förderrechner durch. Bei Eigenleistung tragen Sie dort nur die Materialkosten ein.
Quelle: KfW: Merkblatt Zuschuss Nr. 458, BEG Heizungsförderung für Privatpersonen, Wohngebäude (PDF) (BEG = Bundesförderung für effiziente Gebäude) (Stand 09/2026, gültig ab 24.09.2026); Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen (BEG EM) vom 17.08.2026, BAnz AT 27.08.2026 B1 (BAnz = Bundesanzeiger, das amtliche Mitteilungsblatt des Bundes) (17.08.2026) · geprüft am 23.10.2026
Die wichtigsten Begriffe einfach erklärt
- BzA (Bestätigung zum Antrag): Ein Fachunternehmen oder Energieeffizienz-Experte erstellt sie vor dem Antrag. Darin stehen die geplante Heizung und die Kosten, die gefördert werden können. Außerdem wird bestätigt, dass die Heizung die technischen Mindestanforderungen erfüllt. Ohne BzA können Sie den Antrag nicht stellen.
- BnD (Bestätigung nach Durchführung): Das Fachunternehmen oder der Experte erstellt sie nach dem Einbau. Darin wird bestätigt, was es gekostet hat und dass alles richtig umgesetzt ist. Mit der Nummer der BnD (BnD-ID) reichen Sie Ihre Nachweise ein.
- Fachunternehmererklärung: Die Erklärung eines Fachunternehmens für Heizungstechnik. Darin bestätigt der Betrieb, dass die technischen Mindestanforderungen erfüllt sind. Er nennt auch die voraussichtlichen Kosten (BEG-Richtlinie Nr. 9.3). Diese Aufgabe kann auch ein Energieeffizienz-Experte übernehmen.
- Vorhabenbeginn: Das Projekt gilt laut KfW-Merkblatt als begonnen, sobald Sie einen Vertrag ohne Förderbedingung unterschreiben oder die Arbeiten vor Ort starten. Liegt er vor dem Antrag, gibt es keine Förderung.
- Aufschiebende Bedingung: Ein Satz im Vertrag. Laut KfW-Merkblatt ist der Vertrag bis zur Zusage noch nicht wirksam. Lehnt die KfW ab, wird er endgültig unwirksam.
- Auflösende Bedingung: Ein Satz im Vertrag. Der Vertrag gilt sofort. Lehnt die KfW ab, endet er (so regelt es § 158 Abs. 2 BGB). Die KfW lässt beide Arten zu.
Quelle: KfW: Heizungsförderung für Privatpersonen, Wohngebäude (Zuschuss Nr. 458) (Konditionen gültig für Anträge ab 21.07.2026); KfW: Merkblatt Zuschuss Nr. 458, BEG Heizungsförderung für Privatpersonen, Wohngebäude (PDF) (BEG = Bundesförderung für effiziente Gebäude) (Stand 09/2026, gültig ab 24.09.2026); Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen (BEG EM) vom 17.08.2026, BAnz AT 27.08.2026 B1 (BAnz = Bundesanzeiger, das amtliche Mitteilungsblatt des Bundes) (17.08.2026) · geprüft am 23.10.2026
Die richtige Reihenfolge
- Fachbetrieb oder Experten suchen: Er erstellt die BzA und bestätigt später Ihre Eigenleistung.
- Vertrag mit Förderbedingung schließen: Im Vertrag muss stehen, wann die Arbeiten voraussichtlich stattfinden. Die Bedingung muss gleich drinstehen. Später nachtragen geht laut KfW nicht.
- Antrag in „Meine KfW“ stellen: Vor dem Vorhabenbeginn. Sie laden den Vertrag mit Bedingung hoch. Den Antrag stellen Sie selbst. Laut KfW-Merkblatt darf niemand anderes ihn mit Vollmacht für Sie stellen. Das ist nur bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) erlaubt.
- Zusage abwarten, dann loslegen: Mit der Zusage ist die Bedingung im Vertrag erfüllt. Ab jetzt haben Sie 36 Monate Zeit, um alles umzusetzen.
- Nachweise einreichen: Fachunternehmen oder Experte erstellt die BnD. Reichen Sie die Nachweise innerhalb von 6 Monaten nach der letzten Rechnung ein. Spätester Termin: 6 Monate nach Ende der 36 Monate. Sonst verlieren Sie den Zuschuss.
Die BEG-Richtlinie erlaubt Planung und Beratung schon vor dem Antrag (Nr. 9.2.1). Es zählt der Tag, an dem Ihr Antrag bei der KfW eingeht. Einzelheiten: KfW 458 Antrag Schritt für Schritt.
Quelle: KfW: Heizungsförderung für Privatpersonen, Wohngebäude (Zuschuss Nr. 458) (Konditionen gültig für Anträge ab 21.07.2026); KfW: Merkblatt Zuschuss Nr. 458, BEG Heizungsförderung für Privatpersonen, Wohngebäude (PDF) (BEG = Bundesförderung für effiziente Gebäude) (Stand 09/2026, gültig ab 24.09.2026); Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen (BEG EM) vom 17.08.2026, BAnz AT 27.08.2026 B1 (BAnz = Bundesanzeiger, das amtliche Mitteilungsblatt des Bundes) (17.08.2026) · geprüft am 23.10.2026
Klimabonus: Gasheizung erst ab 20 Jahren
Den Klimageschwindigkeitsbonus (kurz: Klimabonus) gibt es nur, wenn Sie selbst im Haus wohnen und eine alte Heizung austauschen, die noch funktioniert:
- Öl, Kohle, Gas-Etagenheizung, Nachtspeicher: ohne Altersgrenze.
- Gas- und Holzheizungen (Biomasse): nur wenn die Heizung beim Antrag seit mindestens 20 Jahren läuft. Laut KfW-FAQ zählt der Tag, an dem sie zum ersten Mal in Betrieb ging. Das Alter müssen Sie mit Dokumenten nachweisen.
Die alte Heizung muss fachgerecht abgebaut und entsorgt werden (BEG-Richtlinie Nr. 8.4.4). Mehr dazu: Klimageschwindigkeitsbonus & Stichtag.
Quelle: KfW: Heizungsförderung für Privatpersonen, Wohngebäude (Zuschuss Nr. 458) (Konditionen gültig für Anträge ab 21.07.2026); KfW: Merkblatt Zuschuss Nr. 458, BEG Heizungsförderung für Privatpersonen, Wohngebäude (PDF) (BEG = Bundesförderung für effiziente Gebäude) (Stand 09/2026, gültig ab 24.09.2026); Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen (BEG EM) vom 17.08.2026, BAnz AT 27.08.2026 B1 (BAnz = Bundesanzeiger, das amtliche Mitteilungsblatt des Bundes) (17.08.2026) · geprüft am 23.10.2026
Der Bonus richtet sich nach dem Antragsdatum
Laut KfW-Merkblatt 458 zählt für den Klimabonus der Tag, an dem Sie den Antrag stellen. Wann die Heizung eingebaut wird, ist egal. Der Bonus sinkt alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte:
- Antrag bis 31.01.2027: 16 %
- Antrag ab 01.02.2027: 12 %
- Antrag ab 01.08.2027: 8 %
- Antrag ab 01.02.2028: 4 %
- Antrag ab 01.08.2028: kein Klimabonus mehr
Nach demselben Takt sinkt auch der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit. Das sind die 28.000 € förderfähigen Kosten von oben. Laut Merkblatt sinkt dieser Betrag ab 01.02.2027 alle sechs Monate um 750 €, zuerst auf 27.250 €. Auch hier zählt der Tag des Antrags.
Einen vergessenen Bonus können Sie laut KfW-FAQ nicht nachträglich beantragen. Sie bekommen laut Merkblatt auch nie mehr als den Betrag, den Sie beantragt haben.
Quelle: KfW: Heizungsförderung für Privatpersonen, Wohngebäude (Zuschuss Nr. 458) (Konditionen gültig für Anträge ab 21.07.2026); KfW: Merkblatt Zuschuss Nr. 458, BEG Heizungsförderung für Privatpersonen, Wohngebäude (PDF) (BEG = Bundesförderung für effiziente Gebäude) (Stand 09/2026, gültig ab 24.09.2026) · geprüft am 23.10.2026
Installateur wechseln nach der Zusage?
Ob Sie nach der Zusage den Fachbetrieb wechseln dürfen, ist im Merkblatt, in den KfW-FAQ und in der Richtlinie nicht ausdrücklich geregelt. Diese Punkte sind dort geregelt:
- Die BnD erstellt ein Fachunternehmen oder ein Energieeffizienz-Experte.
- Wird eine andere Technik eingebaut als geplant, bestätigt das Fachunternehmen in der BnD, was wirklich eingebaut ist. Die Zusage muss laut KfW-FAQ dafür nicht geändert werden.
- Sie können auf eine Zusage verzichten. Für dasselbe Vorhaben können Sie dann erst nach 6 Monaten einen neuen Antrag stellen.
Bevor Sie wechseln oder einen neuen Vertrag schließen: Fragen Sie bei der KfW oder Ihrem Energieberater nach.
Quelle: KfW: Heizungsförderung für Privatpersonen, Wohngebäude (Zuschuss Nr. 458) (Konditionen gültig für Anträge ab 21.07.2026); KfW: Merkblatt Zuschuss Nr. 458, BEG Heizungsförderung für Privatpersonen, Wohngebäude (PDF) (BEG = Bundesförderung für effiziente Gebäude) (Stand 09/2026, gültig ab 24.09.2026) · geprüft am 23.10.2026
Angebot für Ihre Wärmepumpe von Fachbetrieben aus Ihrer Region anfragen
Wir leiten Ihre Anfrage an Fachbetriebe aus Ihrer Region weiter. Für Sie kostenlos und unverbindlich.
- Kostenlos und unverbindlich
- Fachbetriebe aus Ihrer Region
So läuft Ihre Anfrage ab
Fragen beantwortenEin paar kurze Fragen per Klick, dann Ihre Kontaktdaten. Dauert etwa eine Minute.
Weiterleitung an Fachbetriebe aus Ihrer RegionIhre Anfrage geht an Fachbetriebe aus Ihrer Region.
Angebote vergleichenDie Fachbetriebe melden sich per Telefon oder E-Mail. Ob Sie ein Angebot annehmen, entscheiden allein Sie.
Frist: Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt bei Antrag ab 1.2.2027 von 16 % auf 12 % (maßgeblich ist das Datum der Antragstellung). Quelle: KfW
Häufige Fragen zur Eigenleistung
Fördert die KfW eine Wärmepumpe, die ich selbst einbaue?
Ja, aber nur das Material. Laut KfW-Merkblatt 458 werden bei Eigenleistung nur die Materialkosten gefördert, die direkt zur Maßnahme gehören. Ihre eigene Arbeitszeit wird nicht gefördert. Ein Fachbetrieb oder ein Energieeffizienz-Experte muss bestätigen: Die Arbeit ist richtig gemacht und die Materialkosten stimmen.
Wer muss meine Eigenleistung bestätigen?
Ein Fachbetrieb oder ein Energieeffizienz-Experte. Er bestätigt, dass die Arbeit richtig gemacht ist und die Materialkosten stimmen. So steht es im KfW-Merkblatt 458 und in der Richtlinie zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), Nr. 8.2.
Welche Materialkosten zählen?
Laut BEG-Richtlinie (Nr. 9.5) nur Material, das Sie für Einbau und Start der Anlage brauchen. Rechnungen nur über Material müssen Ihren Namen tragen und auf Deutsch sein.
Darf ich vor dem Antrag schon den Vertrag unterschreiben?
Ja, Sie müssen sogar. Vor dem Antrag brauchen Sie einen Vertrag mit dem Fachbetrieb oder Lieferanten. Darin muss eine Förderbedingung stehen, entweder aufschiebend oder auflösend. Bei einer aufschiebenden Bedingung ist der Vertrag laut KfW-Merkblatt bis zur Zusage noch nicht wirksam. Lehnt die KfW ab, wird er endgültig unwirksam. Bei einer auflösenden Bedingung gilt der Vertrag sofort und endet, wenn die KfW ablehnt. Ein Vertrag ohne Förderbedingung gilt als Vorhabenbeginn. Dann gibt es keine Förderung.
Was ist der Vorhabenbeginn?
Das Projekt gilt laut KfW-Merkblatt 458 als begonnen, sobald Sie einen Vertrag ohne Förderbedingung unterschreiben oder die Arbeiten vor Ort starten. Beginnt das Vorhaben vor dem Antrag, gibt es keine Förderung. Planung und Beratung dürfen laut BEG-Richtlinie (Nr. 9.2.1) schon vorher stattfinden.
Bekomme ich den Klimabonus für meine Gasheizung?
Nur wenn die Gasheizung beim Antrag seit mindestens 20 Jahren läuft und noch funktioniert. Das Gleiche gilt für Holzheizungen und andere Biomasseheizungen. Es zählt der Tag, an dem die Heizung zum ersten Mal in Betrieb ging. Bei Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizungen gibt es keine Altersgrenze. Die alte Heizung muss fachgerecht abgebaut und entsorgt werden.
Zählt für den Bonus das Antragsdatum oder das Einbaudatum?
Das Antragsdatum. Das steht im KfW-Merkblatt 458. Der Klimabonus sinkt in Stufen: derzeit, bei Antrag bis 31.01.2027: 16 %; ab 01.02.2027: 12 %; ab 01.08.2027: 8 %; ab 01.02.2028: 4 %; ab 01.08.2028: kein Bonus mehr.
Kann ich nach der Zusage den Installateur wechseln?
Das ist in Merkblatt, KfW-FAQ und Richtlinie nicht ausdrücklich geregelt. Fest steht: Die Bestätigung nach Durchführung (BnD) muss ein Fachunternehmen oder Experte erstellen. Wird eine andere Technik eingebaut als geplant, muss die Zusage laut KfW-FAQ nicht geändert werden. Vor einem Wechsel fragen Sie bitte bei der KfW oder Ihrem Energieberater nach.
Quelle: KfW: Heizungsförderung für Privatpersonen, Wohngebäude (Zuschuss Nr. 458) (Konditionen gültig für Anträge ab 21.07.2026); KfW: Merkblatt Zuschuss Nr. 458, BEG Heizungsförderung für Privatpersonen, Wohngebäude (PDF) (BEG = Bundesförderung für effiziente Gebäude) (Stand 09/2026, gültig ab 24.09.2026); Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen (BEG EM) vom 17.08.2026, BAnz AT 27.08.2026 B1 (BAnz = Bundesanzeiger, das amtliche Mitteilungsblatt des Bundes) (17.08.2026) · geprüft am 23.10.2026
Hinweis: Diese Seite erklärt die Förderregeln in einfachen Worten. Sie ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind Merkblatt, Richtlinie und Ihre Zusage. Fragen Sie im Zweifel bei der KfW oder einem Energieberater nach.