Kostenlos und unverbindlich Fördersätze aus offiziellen Quellen. Kosten und Preise sind Richtwerte. Datenstand 23.10.2026

PV-Einspeisevergütung aktuell: Diese Sätze gelten jetzt

Kurz gesagt: Geht Ihre Solaranlage zwischen dem 01.08.2026 und dem 31.12.2026 in Betrieb, bekommen Sie 7,70 ct für jede Kilowattstunde, die Sie ins Netz geben. Das gilt für Anlagen bis 10 kWp, wenn Sie einen Teil des Stroms selbst nutzen. Geben Sie allen Strom ins Netz, sind es 12,22 ct. Der Satz bleibt 20 Jahre gleich.

Sicher ist: Die heutigen Sätze gelten für Anlagen, die bis 31.12.2026 in Betrieb gehen. Laut Bundesnetzagentur gilt das jetzige Gesetz nur bis dahin. Noch nicht beschlossen ist, was für Anlagen ab 01.01.2027 gilt.

Quelle: Bundesnetzagentur: EEG-Förderung und -Fördersätze (Fördersätze für Inbetriebnahme 01.08.2026 bis 31.12.2026) · geprüft am 25.10.2026

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PV-Inbetriebnahme mit fester Einspeisevergütung

Stichtag für die heutigen Sätze: 31. Dezember 2026 gilt

Sicher ist: Die heutigen Sätze gelten für Anlagen, die bis 31.12.2026 in Betrieb gehen. Laut Bundesnetzagentur gilt das jetzige Gesetz (EEG 2023) nur bis dahin. Noch nicht beschlossen ist, was für Anlagen ab 01.01.2027 gilt.

Die aktuellen Sätze im Überblick

Diese Sätze gelten für Solaranlagen auf dem Dach oder an der Hauswand (auch an Lärmschutzwänden) mit Inbetriebnahme vom 01.08.2026 bis 31.12.2026. Angaben in Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh).

Leistung der AnlageTeileinspeisungVolleinspeisung
bis 10 kWp7,70 ct/kWh12,22 ct/kWh
über 10 bis 40 kWp6,66 ct/kWh10,24 ct/kWh
über 40 bis 100 kWp5,44 ct/kWh10,24 ct/kWh

Stand: Veröffentlichung der Bundesnetzagentur „Fördersätze für Inbetriebnahme ab 1. August 2026 bis 31. Dezember 2026“, von uns geprüft am 25.10.2026. Gilt für Anlagen bis 100 kWp mit Einspeisevergütung.

Quelle: Bundesnetzagentur: EEG-Förderung und -Fördersätze (Fördersätze für Inbetriebnahme 01.08.2026 bis 31.12.2026) · geprüft am 25.10.2026

So lesen Sie die Tabelle

kWp sagt, wie viel Leistung Ihre Module höchstens haben. Die Sätze stehen in Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh), also für jede Kilowattstunde Strom, die Sie ins Netz geben.

  • Teileinspeisung ist der Normalfall: Sie nutzen den Solarstrom zuerst selbst im Haus. Nur was übrig bleibt, geht ins Netz und wird bezahlt.
  • Volleinspeisung heißt: Sie geben den ganzen Strom eines Jahres ins Netz. Dafür gibt es mehr pro Kilowattstunde. Das müssen Sie dem Netzbetreiber vorher in Textform mitteilen. Im ersten Jahr vor dem Start der Anlage, danach jedes Jahr vor dem 1. Dezember für das nächste Jahr.
  • Größere Anlagen werden anteilig bezahlt. Jeder Teil der Leistung bekommt den Satz seiner Stufe. Beispiel 15 kWp mit Teileinspeisung: 10 kWp zu 7,70 ct/kWh und 5 kWp zu 6,66 ct/kWh, im Schnitt rund 7,35 ct/kWh.
  • Der Satz bleibt 20 Jahre gleich. Dazu kommt der Rest des Jahres, in dem die Anlage ans Netz geht.

Quelle: EEG 2023 § 48 (Solare Strahlungsenergie, Abs. 2a Volleinspeisung), gesetze-im-internet.de (geltende Fassung); EEG 2023 § 23c (Anteilige Zahlung), gesetze-im-internet.de (geltende Fassung); EEG 2023 § 25 (Beginn, Dauer und Beendigung des Anspruchs), gesetze-im-internet.de (geltende Fassung) · geprüft am 25.10.2026

Wie die Absenkung alle 6 Monate funktioniert

Die Sätze für neue Anlagen sinken nach einem festen Plan im Gesetz: seit dem 01.02.2024 alle 6 Monate um 1 Prozent. Die Bundesnetzagentur rechnet die neuen Werte aus und veröffentlicht sie.

  • Es zählt der Tag der Inbetriebnahme. Wer früher ans Netz geht, behält den höheren Satz für die ganze Laufzeit. Spätere Absenkungen treffen nur neue Anlagen.
  • Woher die Zahl kommt: Im Gesetz steht ein Grundwert („anzulegender Wert“). Für die Einspeisevergütung zieht der Netzbetreiber davon 0,40 ct ab. Beispiel bis 10 kWp: 8,10 ct/kWh minus 0,40 ct ergibt 7,70 ct/kWh.
  • Diesmal endet der Zeitraum früher. Normalerweise gelten die Sätze sechs Monate. Der jetzige Zeitraum endet aber schon am 31.12.2026. Laut Bundesnetzagentur gilt das jetzige Gesetz nur bis dahin.

Quelle: EEG 2023 § 49 (Absenkung der anzulegenden Werte für Solaranlagen), gesetze-im-internet.de (geltende Fassung); EEG 2023 § 53 (Verringerung der Einspeisevergütung), gesetze-im-internet.de (geltende Fassung); Bundesnetzagentur: EEG-Förderung und -Fördersätze (Fördersätze für Inbetriebnahme 01.08.2026 bis 31.12.2026) · geprüft am 25.10.2026

Was ab 2027 geplant ist

Gesetzentwurf, nicht beschlossen Für Anlagen, die ab dem 01.01.2027 in Betrieb gehen, liegt ein Gesetzentwurf vor (Bundestags-Drucksache 21/7867). Er ist noch nicht beschlossen. Geplant ist:

  • Die feste Einspeisevergütung soll für neue Anlagen entfallen.
  • Stattdessen soll es für bis zu 36 Monate eine Übergangszahlung von 5,20 ct/kWh geben. Das gilt für Anlagen unter 50 kWp Leistung.
  • Wer schon eine Anlage hat, ist nicht betroffen. Sie behält ihren bisherigen Satz. Der Entwurf gilt nur für neue Anlagen.

Alle Punkte des Entwurfs und den Stand im Bundestag erklären wir im Ratgeber Solar ab 2027: was sich ändert.

Quelle: Deutscher Bundestag: Drucksache 21/7867 (Gesetzentwurf EEG-Novelle) (07.09.2026 (Entwurf, nicht beschlossen)); Deutscher Bundestag, Textarchiv: 1. Lesung EEG-Novelle 2027 (24.09.2026, Überweisung an Ausschuss für Wirtschaft und Energie) und öffentliche Anhörung (05.10.2026) (24.09.2026 / 05.10.2026); Deutscher Bundestag: Tagesordnungen der Plenarsitzungen (Letzte Sitzungswoche 14. bis 16.10.2026: EEG-Novelle nicht auf der Tagesordnung; seitdem keine Plenarsitzung (Seite Stand 25.10.2026)); Bundesnetzagentur: EEG-Förderung und -Fördersätze (Fördersätze für Inbetriebnahme 01.08.2026 bis 31.12.2026) · geprüft am 23.10.2026

Einspeisen oder selbst verbrauchen: was bringt mehr?

Kurz gesagt: Strom, den Sie selbst verbrauchen, spart Ihnen deutlich mehr Geld, als Sie fürs Einspeisen bekommen. Strom aus dem Netz kostet im Schnitt rund 37 ct/kWh. Fürs Einspeisen gibt es 7,70 ct/kWh. Ein einfaches Beispiel für ein Einfamilienhaus:

Beispiel: 10 kWp auf dem Dach, ohne Batteriespeicher, ein Jahr

PostenWert
Solarstrom im Jahr9.500 kWh
Davon selbst genutzt (30 %)2.850 kWh
Gespart beim Strombezug (je 37 ct)rund 1.055 €
Eingespeist (70 %)6.650 kWh
Einspeisevergütung (je 7,70 ct)rund 512 €
Zusammen (Teileinspeisung)rund 1.567 €
Zum Vergleich: alles einspeisen (je 12,22 ct)rund 1.161 €

In diesem Beispiel bringt die Teileinspeisung mit Eigenverbrauch rund 406 € mehr im Jahr als die Volleinspeisung. Je mehr Strom Sie selbst nutzen, zum Beispiel mit Batteriespeicher, Wärmepumpe oder E-Auto, desto größer wird der Vorteil.

Annahme für das Beispiel: 950 kWh Ertrag je kWp und Jahr (Süddach), 30 % Eigenverbrauch ohne Speicher (Verbraucherschützer nennen etwa 20 bis 30 %, bei 20 % wäre der Vorteil kleiner), Strompreis 37 ct/kWh (Durchschnitt für Haushalte). Die Quellen stehen darunter. Nicht eingerechnet: Kosten für Anlage, Wartung und Versicherung, steigende Strompreise. Die Vergütungssätze kommen von der Bundesnetzagentur. Ihr Ergebnis hängt von Dach, Verbrauch und Strompreis ab.

Quelle: Fraunhofer ISE: Aktuelle Fakten zur Photovoltaik in Deutschland (PDF) (Annahme, keine amtliche Quelle) (Fassung vom 20.08.2026); Verbraucherzentrale: Photovoltaik, was bei der Planung einer Solaranlage wichtig ist (Annahme, keine amtliche Quelle) (abgerufen 14.10.2026); BDEW-Strompreisanalyse (PDF, Stand 08/2026) (Annahme, keine amtliche Quelle) (August 2026) · geprüft am 12.10.2026

Für eine Inbetriebnahme bis 31.12.2026 brauchen Angebot, Montage und Anmeldung beim Netzbetreiber Zeit. Fragen Sie deshalb früh bei einem Fachbetrieb an. Für kleine Anlagen am Balkon gelten eigene, einfachere Regeln: Balkonkraftwerk.

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Häufige Fragen zur Einspeisevergütung

Wie hoch ist die Einspeisevergütung aktuell?

Für Solaranlagen auf dem Haus, die vom 01.08.2026 bis 31.12.2026 in Betrieb gehen, zahlt der Netzbetreiber bei Teileinspeisung 7,70 ct/kWh bis 10 kWp, 6,66 ct/kWh für den Teil bis 40 kWp und 5,44 ct/kWh für den Teil bis 100 kWp. Bei Volleinspeisung sind es 12,22 ct/kWh bis 10 kWp und 10,24 ct/kWh darüber bis 100 kWp (Bundesnetzagentur).

Wie lange bekomme ich die Einspeisevergütung?

20 Jahre ab Inbetriebnahme. Dazu kommt der Rest des Jahres, in dem die Anlage ans Netz geht. Der Satz bleibt die ganze Zeit gleich (§ 25 EEG 2023).

Sinkt meine Vergütung, wenn die Sätze später sinken?

Nein. Es zählt der Satz am Tag der Inbetriebnahme. Spätere Absenkungen gelten nur für neue Anlagen.

Was ist der Unterschied zwischen Teil- und Volleinspeisung?

Bei Teileinspeisung nutzen Sie den Strom zuerst selbst und geben nur den Rest ins Netz. Bei Volleinspeisung geben Sie den ganzen Strom eines Jahres ins Netz und bekommen dafür mehr pro Kilowattstunde. Das müssen Sie dem Netzbetreiber vorher in Textform mitteilen (§ 48 Abs. 2a EEG 2023).

Meine Anlage hat 15 kWp. Welcher Satz gilt?

Es wird anteilig gerechnet (§ 23c EEG 2023). Die ersten 10 kWp bekommen 7,70 ct/kWh, die übrigen 5 kWp 6,66 ct/kWh. Bei Teileinspeisung sind das im Schnitt rund 7,35 ct/kWh.

Was gilt für Anlagen, die ab 2027 in Betrieb gehen?

Das ist noch offen. Sicher ist: Die heutigen Sätze gelten für Anlagen, die bis 31.12.2026 in Betrieb gehen. Laut Bundesnetzagentur gilt das jetzige Gesetz nur bis dahin. Noch nicht beschlossen ist, was für Anlagen ab 01.01.2027 gilt. Ein Gesetzentwurf (Bundestags-Drucksache 21/7867) plant für neue Anlagen statt der festen Vergütung eine Übergangszahlung von 5,20 ct/kWh. Der Entwurf ist noch nicht beschlossen.

Lohnt sich Einspeisen oder Eigenverbrauch mehr?

Meist der Eigenverbrauch. Jede Kilowattstunde, die Sie selbst nutzen, spart Strom aus dem Netz, im Schnitt rund 37 ct/kWh (Annahme nach BDEW). Fürs Einspeisen gibt es aktuell 7,70 ct/kWh.

Quelle: Bundesnetzagentur: EEG-Förderung und -Fördersätze (Fördersätze für Inbetriebnahme 01.08.2026 bis 31.12.2026); EEG 2023 § 23c (Anteilige Zahlung), gesetze-im-internet.de (geltende Fassung); EEG 2023 § 25 (Beginn, Dauer und Beendigung des Anspruchs), gesetze-im-internet.de (geltende Fassung); EEG 2023 § 48 (Solare Strahlungsenergie, Abs. 2a Volleinspeisung), gesetze-im-internet.de (geltende Fassung); EEG 2023 § 49 (Absenkung der anzulegenden Werte für Solaranlagen), gesetze-im-internet.de (geltende Fassung); EEG 2023 § 53 (Verringerung der Einspeisevergütung), gesetze-im-internet.de (geltende Fassung) · geprüft am 25.10.2026

Quellen

Hinweis: Diese Seite erklärt die Einspeisevergütung in einfachen Worten. Sie ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Es gelten das Gesetz und die Angaben Ihres Netzbetreibers. Fragen Sie im Zweifel eine Beratungsstelle für Verbraucher, einen Energieberater oder einen Fachanwalt.

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