Einkommensbonus Wärmepumpe 2026: bis 40 % extra: Grenzen, Nachweis, Beispiele

Kurz gesagt: Selbstnutzende Eigentümer erhalten bei der KfW (Zuschuss 458) zusätzlich zur Grundförderung von 30 % einen Einkommensbonus: 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 € zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen. Mit Kind unter 18 steigen alle Grenzen um 10.000 €. Zusammen mit dem Klimageschwindigkeitsbonus sind bis zu 80 % möglich, maximal 22.400 € für ein Einfamilienhaus (Antrag bis 31.01.2027).

Quelle: KfW: Heizungsförderung für Privatpersonen, Wohngebäude (Zuschuss Nr. 458) (Konditionen gültig für Anträge ab 21.07.2026) · geprüft am 19.10.2026

Einkommensgrenzen mit und ohne Kind

Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommenohne Kind unter 18mit mind. einem Kind unter 18
ab 60.001 €kein Bonuskein Bonus
50.001 € – 60.000 €kein Bonus10 %
40.001 € – 50.000 €10 %30 %
30.001 € – 40.000 €30 %40 %
bis 30.000 €40 %40 %

Familienzuschlag: mind. ein kindergeldberechtigtes Kind unter 18 Jahren im Haushalt (Grenzen steigen pauschal um 10.000 €). Höchstfördersatz 80 % bei zvE bis 30.000 € (mit Familienzuschlag: bis 40.000 €), sonst 70 %.

Einkommensbonus-Check

Steht im Einkommensteuerbescheid als „zu versteuerndes Einkommen“.

Annahme: selbstgenutztes Einfamilienhaus, Antrag heute.

So viel Zuschuss ist mit Einkommensbonus möglich

Einfamilienhaus, ohne Kind, Kosten mindestens 28.000 € (Förderhöchstbetrag bei Antrag heute). Fördersatz und Zuschuss jeweils mit und ohne Klimageschwindigkeitsbonus.

zvEEinkommensbonusmit Klimabonusohne Klimabonus
25.000 €40 %80 % · 22.400 €70 % · 19.600 €
35.000 €30 %70 % · 19.600 €60 % · 16.800 €
45.000 €10 %56 % · 15.680 €40 % · 11.200 €
70.000 €kein Bonus46 % · 12.880 €30 % · 8.400 €

Berechnet mit unserem Förderrechner; über 70 % bzw. 80 % hinaus wird gekürzt. Unverbindliche Schätzung. Maßgeblich ist die Zusage der KfW.

Was zählt als Haushaltseinkommen?

  • Zu versteuerndes Einkommen laut Einkommensteuerbescheid, nicht das Brutto- oder Nettogehalt.
  • Durchschnitt aus zwei Jahren: das zweite und dritte Jahr vor Antragstellung (Antrag 2026: 2023 und 2024; Antrag 2027: 2024 und 2025).
  • Wer zählt: Antragsteller/in, Ehe- oder Lebenspartner/in bzw. Partner/in aus eheähnlicher Gemeinschaft sowie weitere in derselben Wohnung lebende Eigentümer/innen und deren Partner/innen.
  • Nachweis: Einkommensteuerbescheide aller relevanten Haushaltsangehörigen, hochgeladen bei der Nachweiseinreichung in „Meine KfW“. Rentner/innen ohne Steuererklärung: Rentenbezugsmitteilungen plus Selbsterklärung.
  • Nur Selbstnutzer: Vermieter erhalten keinen Einkommensbonus; im Mehrfamilienhaus/WEG per Zusatzantrag für eine selbstgenutzte Wohneinheit.

Quelle: KfW: Heizungsförderung für Privatpersonen, Wohngebäude (Zuschuss Nr. 458) (Konditionen gültig für Anträge ab 21.07.2026) · geprüft am 19.10.2026

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Häufige Fragen zum Einkommensbonus

Wie hoch ist der Einkommensbonus für die Wärmepumpe?

40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 € zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen. Mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind unter 18 steigen die Grenzen pauschal und einmalig um 10.000 €. Insgesamt sind höchstens 70 % Förderung möglich, bei zvE bis 30.000 € (mit Familienzuschlag: bis 40.000 €) bis 80 %.

Welche Steuerjahre zählen bei Antrag 2026?

Der Durchschnitt des zu versteuernden Einkommens aus dem zweiten und dritten Jahr vor Antragstellung: bei Antrag 2026 also 2023 und 2024, bei Antrag 2027 also 2024 und 2025.

Wessen Einkommen zählt zum Haushalt?

Das zu versteuernde Einkommen der antragstellenden Person und ggf. des Ehe- oder Lebenspartners bzw. Partners aus eheähnlicher Gemeinschaft sowie weiterer in derselben Wohnung lebender Eigentümerinnen und Eigentümer und deren Partner (KfW).

Wie weise ich das Einkommen nach?

Mit den Einkommensteuerbescheiden des zweiten und dritten Jahres vor Antragstellung für alle relevanten Haushaltsangehörigen; hochgeladen bei der Nachweiseinreichung in „Meine KfW“. Rentnerinnen und Rentner ohne Steuererklärung können laut KfW Rentenbezugsmitteilungen plus Selbsterklärung einreichen.

Bekommen Vermieter den Einkommensbonus?

Nein. Der Einkommensbonus gilt nur für die selbstgenutzte Haupt- oder alleinige Wohneinheit. Im Mehrfamilienhaus und in der WEG wird er per Zusatzantrag innerhalb von sechs Monaten nach Zusage beantragt.