Klimageschwindigkeitsbonus 2026/2027: 16 % nur bei Antrag bis 31.01.2027

Kurz gesagt: Wer als selbstnutzende Eigentümerin oder selbstnutzender Eigentümer eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung gegen eine Wärmepumpe tauscht, erhält bei der KfW (Zuschuss 458) 16 % Klimageschwindigkeitsbonus. Für Anträge ab 01.02.2027 sind es nur noch 12 %; danach sinkt er halbjährlich weiter und entfällt ab 01.08.2028. Gleichzeitig sinken die förderfähigen Kosten der ersten Wohneinheit. Maßgeblich ist das Antragsdatum.

Beispiel Einfamilienhaus mit Ölheizung, Kosten 35.000 €: 12.880 € Zuschuss bei Antrag bis 31.01.2027, 11.445 € ab 01.02.2027, also 1.435 € weniger.

Quelle: KfW: Heizungsförderung für Privatpersonen, Wohngebäude (Zuschuss Nr. 458) (Konditionen gültig für Anträge ab 21.07.2026); Bundesverband Wärmepumpe: BEG: Neue Förderkonditionen ab 21. Juli stehen fest (17.07.2026) · geprüft am 19.10.2026

Wärmepumpe: Klimabonus 16 % → 12 %

Stichtag: 1. Februar 2027 gilt
–Tage
–Std
–Min
–Sek

Maßgeblich ist das Datum der Antragstellung bei der KfW (Antrag bis 31.01.2027).

Was kostet Warten? Ihr Stichtag-Vergleich

Geben Sie Ihre Daten ein, wir rechnen Ihren Zuschuss für jeden kommenden Antragszeitraum aus (gleiche Logik wie im Wärmepumpen-Förderrechner).

Für den Einkommensbonus. Leer lassen, wenn über 60.000 € oder unbekannt.

Annahme: selbstgenutztes Einfamilienhaus (1 Wohneinheit, Hauptwohnsitz).

Abschmelzplan: Zuschuss je Antragszeitraum

Drei Beispielhaushalte, selbstgenutztes Einfamilienhaus, Investition 35.000 € (also über dem Förderhöchstbetrag). Berechnet mit unserem Förderrechner nach KfW 458.

Antrag im ZeitraumKlimabonusFörderfähige Kosten 1. WEÖlheizung, zvE über 60.000 €Gasheizung (25 J.), zvE 45.000 €Ölheizung, zvE 35.000 €
21.07.2026 – 31.01.202716 %28.000 €12.880 €15.680 €19.600 €
01.02.2027 – 31.07.202712 %27.250 €11.445 €14.170 €19.075 €
01.08.2027 – 31.01.20288 %26.500 €10.070 €12.720 €18.020 €
01.02.2028 – 31.07.20284 %25.750 €8.755 €11.330 €16.480 €
ab 01.08.20280 %25.000 €7.500 €10.000 €15.000 €

zvE = zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen. Beim dritten Haushalt greift der Höchstfördersatz von 70 %: Der sinkende Bonus wirkt sich dort zunächst nur über die niedrigeren förderfähigen Kosten aus (19.600 € → 19.075 €). KfW: sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich (01.02./01.08.) um 750 €; BWP: bis 22.000 € ab August 2030. Zwischenwerte rechnerisch abgeleitet.

Quelle: KfW: Heizungsförderung für Privatpersonen, Wohngebäude (Zuschuss Nr. 458) (Konditionen gültig für Anträge ab 21.07.2026); Bundesverband Wärmepumpe: BEG: Neue Förderkonditionen ab 21. Juli stehen fest (17.07.2026) · geprüft am 19.10.2026

Wer bekommt den Klimageschwindigkeitsbonus?

  • Nur Selbstnutzer: Die Wohneinheit muss zum Zeitpunkt der Antragstellung Ihr Haupt- oder alleiniger Wohnsitz sein.
  • Ohne Altersgrenze: Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung.
  • Ab 20 Jahren: Gas- oder Biomasseheizungen zählen erst, wenn sie mindestens 20 Jahre alt sind, gerechnet ab Inbetriebnahme, mit Nachweis.
  • Altanlage raus: Die alte Heizung muss fachgerecht demontiert und entsorgt werden.
  • Mehrfamilienhaus/WEG: Bonus per Zusatzantrag innerhalb von sechs Monaten nach Zusage; pro Wohneinheit nur einmal.

Warum jetzt planen?

Den Stichtag halten Sie nur mit einem gestellten Antrag, und dafür brauchen Sie vorher einen Fachbetrieb: Er erstellt die Bestätigung zum Antrag (BzA), und der Liefer- oder Leistungsvertrag muss bereits vorliegen (mit aufschiebender oder auflösender Bedingung). Wer erst kurz vor dem Stichtag einen Betrieb sucht, riskiert, ihn zu verpassen.

Außerdem angekündigt: Laut KfW soll im 1. Quartal 2027 ein Wertschöpfungsbonus eingeführt werden: Für Wärmepumpen aus der EU und assoziierten Märkten bleiben 30 % Grundförderung möglich, für andere Geräte könnte die Grundförderung z. B. auf 15 % sinken. Datum und Nachweisregeln sind noch nicht veröffentlicht. (Quelle: KfW, FAQ zum Wertschöpfungsbonus) angekündigt

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Häufige Fragen zum Klimageschwindigkeitsbonus

Wie hoch ist der Klimageschwindigkeitsbonus aktuell?

16 % der förderfähigen Kosten bei Antrag bis 31.01.2027. Er sinkt danach zum 01.02. und 01.08. jedes Jahres um 4 Prozentpunkte und entfällt für Anträge ab 01.08.2028 (KfW, Zuschuss 458).

Zählt das Antragsdatum oder das Einbaudatum?

Das Datum der Antragstellung bei der KfW. Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten vor Ort gestellt werden; dafür braucht es bereits einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung und die Bestätigung zum Antrag (BzA).

Ab wann gilt eine Gasheizung als 20 Jahre alt?

Laut KfW zählt das Datum der Inbetriebnahme der Heizungsanlage, nicht der Kauf. Das Alter muss mit geeigneten Dokumenten nachgewiesen werden.

Bekommen Vermieter den Klimageschwindigkeitsbonus?

Nein. Der Bonus gilt nur für die selbstgenutzte Wohneinheit (Haupt- oder alleiniger Wohnsitz zum Zeitpunkt der Antragstellung). Vermieter erhalten die Grundförderung von 30 %.

Wie läuft es im Mehrfamilienhaus oder in der WEG?

Der Bonus wird dort über einen Zusatzantrag beantragt, spätestens sechs Monate nach der Zusage des Basisantrags und vor der Nachweiseinreichung. Pro Wohneinheit nur einmal; bei mehreren selbstgenutzten Wohneinheiten nur für eine.