KfW 458 Antrag Schritt für Schritt: BzA, Vertrag, Meine KfW, BnD

Kurz gesagt: Den Antrag stellen Sie vor Vorhabenbeginn im Portal „Meine KfW“ (Produkt Heizungsförderung Privatpersonen Wohngebäude 458). Vorher brauchen Sie die Bestätigung zum Antrag (BzA) und einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung zur KfW-Zusage. Nach dem Einbau folgen Bestätigung nach Durchführung (BnD) und Rechnungsnachweise.

Beispiel Einfamilienhaus, Ölheizung, Investition 35.000 €, zvE 80.000 €, Antrag heute: unverbindlich ca. 12.880 € Zuschuss (46 %). Maßgeblich ist die KfW-Zusage.

Quelle: KfW: Heizungsförderung für Privatpersonen, Wohngebäude (Zuschuss Nr. 458) (Konditionen gültig für Anträge ab 21.07.2026); BAFA: Förderübersicht BEG Einzelmaßnahmen (PDF) (28.07.2026) · geprüft am 19.10.2026

Wärmepumpe: Klimabonus 16 % → 12 %

Stichtag: 1. Februar 2027 gilt
–Tage
–Std
–Min
–Sek

Maßgeblich ist das Datum der Antragstellung bei der KfW (Antrag bis 31.01.2027).

Voraussetzungen (KfW 458)

  • Bestehendes Wohngebäude: Gebäude: Bauantrag/Bauanzeige mindestens 5 Jahre vor Antragstellung; hydraulischer Abgleich erforderlich (KfW).
  • Antrag vor Beginn: Antrag vor Vorhabenbeginn; Liefer-/Leistungsvertrag nur mit aufschiebender oder auflösender Bedingung (KfW).
  • Technik: Neue Wärmepumpen müssen für Steuerung nach § 14a EnWG, intelligente Messsysteme und Energiemanagementsysteme vorbereitet sein (BWP, 17.07.2026).
  • Selbstnutzer-Boni: Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus nur bei Selbstnutzung. Siehe Klimabonus und Einkommensbonus.

Quelle: KfW: Heizungsförderung für Privatpersonen, Wohngebäude (Zuschuss Nr. 458) (Konditionen gültig für Anträge ab 21.07.2026); BAFA: Förderübersicht BEG Einzelmaßnahmen (PDF) (28.07.2026) · geprüft am 19.10.2026

Die richtige Reihenfolge

  1. Fachbetrieb finden und Angebot einholen: Ohne Fachbetrieb keine belastbare Kostenangabe und keine Bestätigung zum Antrag. Holen Sie früh ein Angebot ein. Über unser Formular vermitteln wir Sie an Fachbetriebe aus Ihrer Region.
  2. Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen lassen: Ein Energieeffizienz-Experte (dena-Expertenliste, Kategorie „BEG: Wohngebäude“) oder ein Fachunternehmen erstellt die Bestätigung zum Antrag. Für den Online-Antrag brauchen Sie die BzA-ID.
  3. Liefer- oder Leistungsvertrag mit Förderbedingung: Der Vertrag muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung zur KfW-Zusage enthalten und ein voraussichtliches Umsetzungsdatum nennen. Ohne diese Bedingung gilt der Vertrag laut KfW als schädlicher Vorhabenbeginn. Eine nachträgliche Aufnahme ist nicht zulässig.
  4. Antrag in „Meine KfW“ stellen: Produkt: Heizungsförderung für Privatpersonen, Wohngebäude (Zuschuss 458). Antrag immer vor Vorhabenbeginn (Beginn der Arbeiten vor Ort).
  5. Nach Zusage einbauen: Erst nach der Zusage mit dem Einbau starten. Das Vorhaben muss laut KfW binnen 36 Monaten ab Zusage umgesetzt sein. Hydraulischer Abgleich und Optimierung der Heizungsverteilung sind Pflicht.
  6. Bestätigung nach Durchführung (BnD) und Nachweise: Fachbetrieb oder Experte bestätigt die Durchführung. Rechnungen und ggf. Einkommensnachweise in „Meine KfW“ hochladen und Auszahlung beantragen.

Ablauf nach der KfW-Produktseite Zuschuss 458 (abgerufen 19.10.2026). Maßgeblich sind Merkblatt und Richtlinie der KfW.

Warum die Reihenfolge jetzt drängt

Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt derzeit 16 % bei Antrag bis 31.01.2027 und sinkt danach auf 12 %. Maßgeblich ist das Antragsdatum, nicht das Einbaudatum. Ohne BzA und Vertrag mit Bedingung können Sie den Antrag nicht rechtzeitig stellen. Details: Klimageschwindigkeitsbonus & Stichtag.

Außerdem angekündigt: Laut KfW soll im 1. Quartal 2027 ein Wertschöpfungsbonus eingeführt werden: Für Wärmepumpen aus der EU und assoziierten Märkten bleiben 30 % Grundförderung möglich, für andere Geräte könnte die Grundförderung z. B. auf 15 % sinken. Datum und Nachweisregeln sind noch nicht veröffentlicht. (Quelle: KfW, FAQ zum Wertschöpfungsbonus) angekündigt

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Häufige Fragen zum KfW-458-Antrag

Wann muss ich den KfW-458-Antrag stellen?

Vor Vorhabenbeginn, also vor Beginn der Arbeiten vor Ort, im Portal „Meine KfW“. Vorher brauchen Sie die Bestätigung zum Antrag (BzA) und einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung.

Was zählt als Vorhabenbeginn?

Laut KfW u. a. der Beginn der Arbeiten vor Ort. Ein Liefer- oder Leistungsvertrag ohne aufschiebende bzw. auflösende Bedingung zur Förderzusage gilt ebenfalls als schädlicher Vorhabenbeginn.

Wer erstellt die Bestätigung zum Antrag (BzA)?

Ein Energieeffizienz-Experte aus der dena-Expertenliste (Kategorie „BEG: Wohngebäude“) oder ein Fachunternehmen. Die 15-stellige BzA-ID ist für den Antrag nötig.

Wie lange habe ich nach der Zusage Zeit?

Laut KfW muss das Vorhaben innerhalb von 36 Monaten ab Zusage abgeschlossen sein.

Welche Gebäude sind förderfähig?

Bestehende Wohngebäude: Bauantrag oder Bauanzeige mindestens 5 Jahre vor Antragstellung. Pflicht ist u. a. die Optimierung der Heizungsverteilung inklusive hydraulischem Abgleich.

Bekommen Vermieter denselben Ablauf?

Der Antragsablauf (BzA, Vertrag mit Bedingung, Meine KfW, BnD) gilt grundsätzlich gleich. Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus gibt es nur für selbstgenutzten Wohnraum; Vermieter erhalten die Grundförderung von 30 %.

Zählt für den Klimabonus das Antrags- oder das Einbaudatum?

Das Datum der Antragstellung bei der KfW. Details und Abschmelzplan: Ratgeber Klimageschwindigkeitsbonus.

Quelle: KfW: Heizungsförderung für Privatpersonen, Wohngebäude (Zuschuss Nr. 458) (Konditionen gültig für Anträge ab 21.07.2026); BAFA: Förderübersicht BEG Einzelmaßnahmen (PDF) (28.07.2026) · geprüft am 19.10.2026