Ratgeber & FAQ: Förderung für Wärmepumpe und Solar 2026

Ratgeber-Artikel

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Wärmepumpen-Förderung 2026?

Für Anträge ab 21.07.2026: 30 % Grundförderung für alle; für selbstnutzende Eigentümer zusätzlich 16 % Klimageschwindigkeitsbonus und 10–40 % Einkommensbonus. Maximal 70 % (bzw. 80 % bei niedrigem Einkommen) von höchstens 28.000 € förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit.

Wer bekommt den Klimageschwindigkeitsbonus?

Selbstnutzende Eigentümer, die eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung ersetzen. Der Bonus beträgt 16 % und sinkt ab 01.02.2027 auf 12 %, ab 01.08.2027 auf 8 %, ab 01.02.2028 auf 4 % und entfällt ab 01.08.2028.

Wie funktioniert der Einkommensbonus?

Maßgeblich ist das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen (Durchschnitt aus dem 2. und 3. Jahr vor Antrag): bis 30.000 € 40 %, bis 40.000 € 30 %, bis 50.000 € 10 %. Mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind unter 18 Jahren steigen alle Grenzen um 10.000 €.

Gibt es noch den Effizienzbonus?

Nein. Der Effizienzbonus (5 % für natürliches Kältemittel oder Erdwärme) ist mit den Konditionen ab 21.07.2026 entfallen. Ab 01.01.2028 sollen nur noch Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel gefördert werden.

Wann muss ich den Antrag stellen?

Vor Beginn der Arbeiten vor Ort bei der KfW (Zuschuss 458). Für den Antrag muss bereits ein Liefer- oder Leistungsvertrag vorliegen, der eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthält (gilt nur mit Förderzusage). Ein Vertrag ohne diese Bedingung gilt laut KfW als schädlicher Vorhabenbeginn.

Bekommen Vermieter Förderung?

Ja, die Grundförderung von 30 %. Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus gibt es nur für selbstgenutzten Wohnraum.

Was ändert sich 2027 für Wärmepumpen?

Ab 01.02.2027 sinken Klimabonus (12 %) und förderfähige Kosten (27.250 €). Außerdem ist angekündigt: Laut KfW soll im 1. Quartal 2027 ein Wertschöpfungsbonus eingeführt werden: Für Wärmepumpen aus der EU und assoziierten Märkten bleiben 30 % Grundförderung möglich, für andere Geräte könnte die Grundförderung z. B. auf 15 % sinken. Datum und Nachweisregeln sind noch nicht veröffentlicht.

Lohnt sich PV noch nach dem 31.12.2026?

Eigenverbrauch lohnt sich unabhängig von der Einspeisevergütung. Laut Gesetzentwurf entfällt für Neuanlagen ab 2027 aber die feste Vergütung; es gäbe nur eine Übergangszahlung von 5,2 ct/kWh für 36 Monate. Der Entwurf ist noch nicht beschlossen. Ausführlich im Ratgeber PV 2027 / EEG-Novelle.

Brauche ich eine Genehmigung für ein Balkonkraftwerk?

Nein, aber eine Registrierung im Marktstammdatenregister. Erlaubt sind bis 800 VA Wechselrichterleistung und 2000 Wp Modulleistung.

Sind die Berechnungen verbindlich?

Nein. Alle Rechner liefern unverbindliche Schätzungen auf Basis der veröffentlichten Förderbedingungen. Verbindlich ist nur die Zusage des Fördergebers.

Quelle: KfW: Heizungsförderung für Privatpersonen, Wohngebäude (Zuschuss Nr. 458) (Konditionen gültig für Anträge ab 21.07.2026); Bundesverband Wärmepumpe: BEG: Neue Förderkonditionen ab 21. Juli stehen fest (17.07.2026); Bundesnetzagentur: EEG-Förderung und -Fördersätze (Fördersätze für Inbetriebnahme 01.08.–31.12.2026); Deutscher Bundestag: Drucksache 21/7867 (Gesetzentwurf EEG-Novelle) (07.09.2026 (Entwurf, nicht beschlossen)) · geprüft am 19.10.2026

Schritt für Schritt: Wärmepumpen-Förderung beantragen

  1. Fachbetrieb oder Energieeffizienz-Experten beauftragen: Ein Fachunternehmen oder eine Expertin bzw. ein Experte für Energieeffizienz (dena-Expertenliste, Kategorie „BEG: Wohngebäude“) erstellt die Bestätigung zum Antrag (BzA) mit den förderfähigen Kosten und der Bestätigung der technischen Mindestanforderungen.
  2. Vertrag mit Bedingung abschließen: Der Liefer- oder Leistungsvertrag muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten: Er gilt erst bzw. nur mit Förderzusage der KfW. Eine nachträgliche Aufnahme der Bedingung ist nicht zulässig; die KfW stellt Musterformulierungen bereit.
  3. Antrag im Kundenportal „Meine KfW“: Antrag (Zuschuss 458) mit der 15-stelligen BzA-ID stellen, immer vor Beginn der Arbeiten vor Ort. Bei hoher Nachfrage leitet die KfW über einen virtuellen Warteraum.
  4. Einbau: Nach der Zusage kann es losgehen. Das Vorhaben muss innerhalb von 36 Monaten ab Zusage abgeschlossen sein; der hydraulische Abgleich ist Pflicht.
  5. Nachweis und Auszahlung: Fachbetrieb oder Experte bestätigt die Durchführung. Sie reichen Nachweise (z. B. Rechnungen, beim Einkommensbonus die Einkommensteuerbescheide) in „Meine KfW“ ein und beantragen die Auszahlung.

Ablauf vereinfacht dargestellt nach der KfW-Produktseite Zuschuss 458 (abgerufen 19.10.2026). Maßgeblich sind Merkblatt und Richtlinie der KfW.

Förder-Alarm: Fristen nicht verpassen

Wir melden uns, wenn sich Förderung oder Fristen ändern, bundesweit und in Ihrem Bundesland.