BAFA oder KfW: Wer fördert was bei Wärmepumpe und Sanierung?
Kurz gesagt: Die Wärmepumpe (und jeder andere Heizungstausch) läuft über die KfW, für Privatpersonen im Zuschuss 458. Das BAFA fördert alles rund um die Heizung herum: Dämmung und Fenster, Lüftung und Smart Home, Heizungsoptimierung sowie Fachplanung und Baubegleitung. Wer beides macht, stellt zwei Anträge. Für die Finanzierung des Rests gibt es den KfW-Ergänzungskredit 358/359.
Quelle: BAFA: BEG: Förderprogramm im Überblick (Reform ab 21.07.2026); BAFA: Förderübersicht BEG Einzelmaßnahmen (PDF) (28.07.2026) · geprüft am 23.10.2026
Vergleich: Welche Maßnahme läuft wo?
Die Zuständigkeiten in der Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen (BEG EM), für Wohngebäude im Überblick:
| Maßnahme | Zuständig | Förderung | Antrag |
|---|---|---|---|
| Wärmepumpe (Heizungstausch) | KfW, Zuschuss 458 | 30 % Grundförderung, für Selbstnutzer plus Klimabonus (derzeit 16 %) und Einkommensbonus (bis 40 %), zusammen höchstens 70 % (bei niedrigem Einkommen 80 %) | „Meine KfW“, vor Vorhabenbeginn |
| Andere Heizungen (z. B. Solarthermie, Biomasse, Anschluss an ein Wärmenetz) | KfW | Grundförderung plus Boni wie bei der Wärmepumpe (Details in der BAFA-Förderübersicht) | „Meine KfW“ |
| Gebäudehülle: Dämmung, Fenster, Außentüren, Sonnenschutz | BAFA | 15 %, mit iSFP plus 5 % | BAFA-Portal, mit Energieeffizienz-Experten |
| Anlagentechnik (außer Heizung): Lüftung mit Wärmerückgewinnung, digitale Verbrauchsoptimierung | BAFA | 15 %, mit iSFP plus 5 % | BAFA-Portal, mit Energieeffizienz-Experten |
| Heizungsoptimierung: hydraulischer Abgleich, Pumpentausch, Niedertemperatur-Heizkörper (ohne neue Heizung) | BAFA | 15 %, mit iSFP plus 5 % | BAFA-Portal |
| Fachplanung und Baubegleitung zu BAFA-Maßnahmen | BAFA | 50 % | BAFA-Portal, zusammen mit der Maßnahme |
| Ergänzungskredit für den Rest | KfW, Kredit 358 / 359 | bis 100 % der förderfähigen Kosten, höchstens 120.000 € je Wohneinheit | über Bank oder Sparkasse, nach der Zuschusszusage |
Prozentsätze laut BAFA-Förderübersicht BEG EM (Stand 28.07.2026). Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus gibt es nur für neue Heizungen, nicht für Maßnahmen an Hülle, Anlagentechnik oder Heizungsoptimierung.
Wärmepumpen-Förderung berechnen KfW-458-Antrag Schritt für Schritt
KfW: Wärmepumpe und Heizungstausch
Laut BAFA ist die KfW für die Heizungsförderung zuständig. Privatpersonen mit Wohngebäude beantragen die Wärmepumpe im Zuschuss 458. Gefördert werden höchstens 28.000 € förderfähige Kosten für die erste Wohneinheit (für Anträge ab 01.02.2027: 27.250 €), je 15.000 € für die zweite bis sechste und je 8.000 € ab der siebten Wohneinheit.
Zu den förderfähigen Kosten gehören laut KfW-Infoblatt auch neue Heizkörper, Flächenheizungen und der hydraulische Abgleich, wenn sie zusammen mit der Wärmepumpe umgesetzt werden. Den Antrag stellen Sie in „Meine KfW“, vor Vorhabenbeginn und mit einem Vertrag, der eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthält. Wie das genau geht, steht im Ratgeber KfW 458 Antrag, die Boni erklären der Klimageschwindigkeitsbonus und der Einkommensbonus.
Quelle: KfW: Heizungsförderung für Privatpersonen, Wohngebäude (Zuschuss Nr. 458) (Konditionen gültig für Anträge ab 21.07.2026); KfW: Infoblatt BEG, förderfähige Maßnahmen und Leistungen (PDF, Nr. 4.2.5 Wärmeverteilung und Wärmeübergabe) (Version 11.0 (09/2026)) · geprüft am 23.10.2026
BAFA: Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung, Fachplanung
- Gebäudehülle: Dämmung von Außenwänden, Dach, Geschossdecken und Bodenflächen, neue Fenster, Außentüren und -tore, außenliegender Sonnenschutz. Grundförderung 15 %, Mindestinvestition 300 € brutto.
- Anlagentechnik (außer Heizung): Einbau, Austausch oder Optimierung von Lüftungsanlagen inklusive Wärme- oder Kälterückgewinnung und digitale Systeme zur Betriebs- und Verbrauchsoptimierung („Efficiency Smart Home“). 15 %.
- Heizungsoptimierung: zum Beispiel hydraulischer Abgleich, Tausch der Heizungspumpe, Dämmung von Rohrleitungen, Pufferspeicher, Niedertemperatur-Heizkörper. 15 %, nur in Gebäuden mit höchstens 5 Wohneinheiten, Heizung älter als 2 Jahre (fossile Heizung nicht älter als 20 Jahre). Ein neuer Wärmeerzeuger wird hier nicht gefördert.
- Fachplanung und Baubegleitung: 50 % für Energieeffizienz-Experten, die BAFA-Maßnahmen planen und begleiten. Gedeckelt auf 5.000 € förderfähige Ausgaben im Ein- und Zweifamilienhaus, bei drei oder mehr Wohneinheiten 2.000 € je Wohneinheit, höchstens 20.000 €.
Höchstgrenzen und iSFP-Bonus
Für Hülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung zählen beim BAFA höchstens 30.000 € förderfähige Ausgaben für die erste Wohneinheit, je 15.000 € für die zweite bis sechste und je 8.000 € ab der siebten. Mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) verdoppelt sich das auf 60.000 €, 30.000 € und 15.000 €.
Der iSFP-Bonus von 5 % gilt, wenn die Maßnahme Teil eines geförderten iSFP ist und innerhalb von 15 Jahren nach dessen Erstellung umgesetzt wird. Er greift erst ab 30.000 € förderfähigen Ausgaben (eine Wohneinheit) und nur für den Betrag darüber. Beispiel des BAFA: Bei 40.000 € Investition gibt es den Bonus nur auf 10.000 €.
Quelle: BAFA: Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (Förderbedingungen für Anträge ab 21.07.2026); BAFA: Anlagentechnik (außer Heizung) (Förderbedingungen für Anträge ab 21.07.2026); BAFA: Heizungsoptimierung (Förderbedingungen für Anträge ab 21.07.2026); BAFA: Fachplanung und Baubegleitung (Förderbedingungen für Anträge ab 21.07.2026); BAFA: Allgemeines Merkblatt zur Antragstellung BEG EM (Zuschuss, PDF) (Oktober 2026) · geprüft am 23.10.2026
So beantragen Sie beim BAFA
- Angebot und Vertrag: Spätestens zur Antragstellung muss ein Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung (gilt nur mit Förderzusage) und voraussichtlichem Umsetzungsdatum vorliegen.
- Technische Projektbeschreibung (TPB): Fachunternehmen oder Energieeffizienz-Experte erstellt die TPB und gibt Ihnen die TPB-ID. Sie ist 2 Monate gültig.
- Antrag im BAFA-Portal: online mit der TPB-ID. Mit dem Zuwendungsbescheid sind die Mittel für 36 Monate reserviert. Dieser Zeitraum lässt sich nicht verlängern.
- Umsetzen und bezahlen: Maßnahme durchführen und alle Rechnungen begleichen.
- Verwendungsnachweis: online im BAFA-Portal einreichen. Nach der Prüfung zahlt das BAFA den Zuschuss aus.
Quelle: BAFA: Allgemeines Merkblatt zur Antragstellung BEG EM (Zuschuss, PDF) (Oktober 2026); BAFA: BEG: Förderprogramm im Überblick (Reform ab 21.07.2026) · geprüft am 23.10.2026
Ergänzungskredit 358/359: für den Teil, den der Zuschuss nicht abdeckt
Den Ergänzungskredit gibt es nur, wenn bereits ein Zuschuss der KfW und/oder des BAFA zugesagt, aber noch nicht ausgezahlt ist. Finanziert werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten, höchstens 120.000 € je Wohneinheit, mit bis zu 35 Jahren Laufzeit und bis zu 10 Jahren Zinsbindung. Liegen KfW-Zusage und BAFA-Bescheid vor, werden die förderfähigen Kosten aus beiden berücksichtigt.
Die Variante 358 (Plus) mit zusätzlichem Zinsvorteil gibt es für Privatpersonen, die ihr Einfamilienhaus oder ihre Eigentumswohnung selbst bewohnen und ein Haushaltsjahreseinkommen bis 90.000 € haben. Alle anderen nutzen 359. Beantragt wird über eine Bank, Sparkasse oder einen anderen Finanzierungspartner, innerhalb von 12 Monaten nach Zuschusszusage bzw. Bewilligung.
Quelle: KfW: Ergänzungskredit für Wohngebäude (Kredit Nr. 358, 359) (Merkblatt 358/359 Stand 09/2026, gültig ab 24.09.2026) · geprüft am 23.10.2026
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Frist: Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt bei Antrag ab 1.2.2027 von 16 % auf 12 % (maßgeblich ist das Datum der Antragstellung). Quelle: KfW
FAQ
Häufige Fragen zu BAFA und KfW
Gibt es die BAFA-Förderung für Wärmepumpen noch?
Für den Einbau einer Wärmepumpe im Wohngebäude ist nicht das BAFA zuständig, sondern die KfW. Laut BAFA ist die KfW für die Heizungsförderung zuständig, das BAFA für weitere Effizienzmaßnahmen wie die Gebäudehülle. Privatpersonen beantragen die Wärmepumpe im Zuschuss 458 der KfW mit 30 % Grundförderung plus möglichen Boni.
Kann ich KfW und BAFA gleichzeitig nutzen?
Ja, für verschiedene Maßnahmen. Typisch ist: Wärmepumpe über die KfW, Dämmung oder neue Fenster über das BAFA. Das sind zwei getrennte Anträge mit eigenen Höchstgrenzen. Die KfW zeigt selbst ein Beispiel mit KfW-Zuschuss für die Heizung und BAFA-Bescheid für Dämmung und Smart Home.
Wo stelle ich den Antrag?
KfW-Zuschuss 458: im Kundenportal „Meine KfW“. BAFA-Zuschuss: online im BAFA-Portal mit der TPB-ID von Fachunternehmen oder Energieeffizienz-Experten. Ergänzungskredit 358/359: nicht direkt bei der KfW, sondern über eine Bank oder Sparkasse, innerhalb von 12 Monaten nach Zusage bzw. Bewilligung des Zuschusses.
Brauche ich einen Energieeffizienz-Experten?
Beim BAFA für Maßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik (außer Heizung), Anträge mit iSFP-Bonus sowie Fachplanung und Baubegleitung: ja. Bei der Heizungsoptimierung ist er laut BAFA optional. Für den KfW-Zuschuss 458 kann auch ein Fachunternehmen die Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen.
Was bringt ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)?
Beim BAFA 5 % Bonus und eine doppelt so hohe Höchstgrenze (60.000 € statt 30.000 € für die erste Wohneinheit). Der Bonus gilt aber erst ab 30.000 € förderfähigen Ausgaben (eine Wohneinheit) und nur für den Betrag darüber. Für die Wärmepumpe bei der KfW gibt es keinen iSFP-Bonus.
Wird der hydraulische Abgleich von KfW oder BAFA gefördert?
Zusammen mit einer neuen Wärmepumpe gehört er zu den förderfähigen Kosten im KfW-Zuschuss 458 und ist dort Pflicht. Ohne neue Heizung kann er beim BAFA als Heizungsoptimierung gefördert werden, wenn die Heizung älter als 2 Jahre ist (fossile Heizung höchstens 20 Jahre alt) und das Gebäude höchstens 5 Wohneinheiten hat.
Quellen
- BAFA: BEG: Förderprogramm im Überblick, Stand Reform ab 21.07.2026, abgerufen 23.10.2026
- BAFA: Förderübersicht BEG Einzelmaßnahmen (PDF), Stand 28.07.2026, abgerufen 23.10.2026
- BAFA: Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Stand Förderbedingungen für Anträge ab 21.07.2026, abgerufen 23.10.2026
- BAFA: Anlagentechnik (außer Heizung), Stand Förderbedingungen für Anträge ab 21.07.2026, abgerufen 23.10.2026
- BAFA: Heizungsoptimierung, Stand Förderbedingungen für Anträge ab 21.07.2026, abgerufen 23.10.2026
- BAFA: Fachplanung und Baubegleitung, Stand Förderbedingungen für Anträge ab 21.07.2026, abgerufen 23.10.2026
- BAFA: Allgemeines Merkblatt zur Antragstellung BEG EM (Zuschuss, PDF), Stand Oktober 2026, abgerufen 23.10.2026
- KfW: Heizungsförderung für Privatpersonen, Wohngebäude (Zuschuss Nr. 458), Stand Konditionen gültig für Anträge ab 21.07.2026, abgerufen 23.10.2026
- KfW: Infoblatt BEG, förderfähige Maßnahmen und Leistungen (PDF, Nr. 4.2.5 Wärmeverteilung und Wärmeübergabe), Stand Version 11.0 (09/2026), abgerufen 23.10.2026
- KfW: Ergänzungskredit für Wohngebäude (Kredit Nr. 358, 359), Stand Merkblatt 358/359 Stand 09/2026, gültig ab 24.09.2026, abgerufen 23.10.2026
Alle Werte stehen mit Quelle in foerderdaten.json (Blöcke „bafa_em“ und „waermepumpe_beg“). Diese Übersicht ist eine vereinfachte Information und keine Rechts-, Steuer- oder Energieberatung. Maßgeblich sind die Förderrichtlinie BEG EM, die Merkblätter sowie Zusage bzw. Bescheid von KfW und BAFA.