PV 2027 / EEG-Novelle: Was ändert sich nach dem Stichtag 31.12.2026?
Kurz gesagt: Bis 31.12.2026 gilt für Neuanlagen noch die feste EEG-Einspeisevergütung (BNetzA, Inbetriebnahme 01.08.2026 bis 31.12.2026). Ab 01.01.2027 sieht der Gesetzentwurf (BT-Drs. 21/7867) vor, die feste Vergütung für Neuanlagen zu streichen und durch eine befristete Übergangszahlung von 5,20 ct/kWh (bis 36 Monate) zu ersetzen. Gesetzentwurf, nicht beschlossen Der Entwurf ist nicht beschlossen.
Gesetzentwurf (BT-Drs. 21/7867 vom 07.09.2026); 1. Lesung 24.09.2026, Anhörung 05.10.2026, Ausschussberatung läuft. Die ursprünglich für Mitte Oktober angepeilte 2./3. Lesung steht nicht auf der Bundestags-Tagesordnung vom 14.–16.10.2026 (Ablaufplan Stand 14.10.2026, 12:22 Uhr); laut Fachpresse ist ein Beschluss frühestens Anfang November möglich, der Bundesrat tagt am 20.11.2026. Nicht beschlossen (Stand 15.10.2026).
Quelle: Bundesnetzagentur: EEG-Förderung und -Fördersätze (Fördersätze für Inbetriebnahme 01.08.–31.12.2026); Deutscher Bundestag: Drucksache 21/7867 (Gesetzentwurf EEG-Novelle) (07.09.2026 (Entwurf, nicht beschlossen)); Deutscher Bundestag: Tagesordnungen der Plenarsitzungen (Plenarwoche 14.–16.10.2026: EEG-Novelle nicht auf der Tagesordnung (Ablaufplan vom 14.10.2026, 12:22 Uhr)); klimareporter°: Reform der Stromgesetze in den November verschoben (Sekundärquelle) (10.10.2026); echtsolar.de: EEG-Novelle 2027: Verfahrensstand (Sekundärquelle) (Verfahrensstand 09.10.2026) · geprüft am 19.10.2026
PV-Inbetriebnahme mit fester Einspeisevergütung
Stichtag folgt aus dem Gesetzentwurf zur EEG-Novelle (noch nicht beschlossen). EEG 2023 ist laut BNetzA bis 31.12.2026 anwendbar.
Vergleich: Inbetriebnahme bis 31.12.2026 vs. Entwurf 2027
Nur Zahlen aus unserer Datendatei. Rechte Spalte = Entwurf, nicht Gesetz.
| Inbetriebnahme bis 31.12.2026 gilt | Inbetriebnahme ab 01.01.2027 Gesetzentwurf, nicht beschlossen | |
|---|---|---|
| Feste Einspeisevergütung | ja, 20 Jahre (20 Jahre zzgl. Rest des Inbetriebnahmejahres (§ 25 EEG).) | entfällt (geplant) |
| Teileinspeisung (Beispiel bis 10 kWp) | 7,70 ct/kWh | keine feste Vergütung; Übergangszahlung 5,20 ct/kWh |
| Teileinspeisung bis 40 / 100 kWp | 6,66 ct/kWh / 5,44 ct/kWh | wie oben (Entwurf) |
| Volleinspeisung bis 10 kWp | 12,22 ct/kWh | keine feste Vergütung |
| Volleinspeisung bis 40 / 100 kWp | 10,24 ct/kWh / 10,24 ct/kWh | keine feste Vergütung |
| Übergangszahlung | – | 5,20 ct/kWh für bis zu 36 Monate (Anlagen unter 50 kW). Geplant: anzulegender Wert 6,2 ct/kWh abzüglich 1 ct → Übergangszahlung 5,2 ct/kWh (Entwurf). |
| Direktvermarktungsbonus | freiwillig / nicht als fester Bonus wie im Entwurf | 1,50 ct/kWh für Anlagen unter 25 kW, bis zu 48 Monate (eigene Regel, nicht mit den 36 Monaten der Übergangszahlung verwechseln) |
| Einspeisegrenze Dachanlagen | keine pauschale 50-%-Grenze wie im Entwurf | max. 50 % der Leistung geplant (Dachanlagen unter 100 kW); Steckersolargeräte (Balkonkraftwerke) laut Entwurf ausgenommen |
| Bestand | Bestandsanlagen behalten ihre bisherigen EEG-Sätze; der Entwurf betrifft Neuanlagen. | |
Quelle: Bundesnetzagentur: EEG-Förderung und -Fördersätze (Fördersätze für Inbetriebnahme 01.08.–31.12.2026); Deutscher Bundestag: Drucksache 21/7867 (Gesetzentwurf EEG-Novelle) (07.09.2026 (Entwurf, nicht beschlossen)); Deutscher Bundestag: Tagesordnungen der Plenarsitzungen (Plenarwoche 14.–16.10.2026: EEG-Novelle nicht auf der Tagesordnung (Ablaufplan vom 14.10.2026, 12:22 Uhr)); klimareporter°: Reform der Stromgesetze in den November verschoben (Sekundärquelle) (10.10.2026); echtsolar.de: EEG-Novelle 2027: Verfahrensstand (Sekundärquelle) (Verfahrensstand 09.10.2026) · geprüft am 19.10.2026
Die fünf Kernpunkte des Entwurfs
- Feste Vergütung endet für Neuanlagen: geplant ab 01.01.2027 (entfällt (geplant)).
- Übergangszahlung 5,20 ct/kWh für bis zu 36 Monate (Anlagen unter 50 kW). Geplant: anzulegender Wert 6,2 ct/kWh abzüglich 1 ct → Übergangszahlung 5,2 ct/kWh (Entwurf).
- Direktvermarktungsbonus 1,50 ct/kWh unter 25 kW, bis zu 48 Monate: eigene Regel, nicht mit Punkt 2 vermischen.
- 50 %-Einspeisegrenze für Dachanlagen unter 100 kW; Steckersolargeräte (Balkonkraftwerke) laut Entwurf ausgenommen.
- Bestandsschutz: Bestandsanlagen behalten ihre bisherigen EEG-Sätze; der Entwurf betrifft Neuanlagen.
Was Sie jetzt tun können
- Prüfen Sie mit dem PV-Stichtag-Rechner, was der Unterschied für Ihre Anlagengröße und Ihren Verbrauch bedeutet.
- Für kleine Anlagen: Regeln und Ersparnis beim Balkonkraftwerk.
- Fristen und Änderungen per E-Mail: Förder-Alarm.
- Fachbetrieb früh anfragen: Für eine Inbetriebnahme bis 31.12.2026 brauchen Angebot, Montage und Netzbetreiber-Anmeldung Vorlauf.
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Häufige Fragen zur EEG-Novelle 2027
Ist die EEG-Novelle 2027 schon Gesetz?
Nein. Es liegt ein Gesetzentwurf vor (BT-Drs. 21/7867). Stand 15.10.2026: 1. Lesung und Anhörung sind erfolgt, die Ausschussberatung läuft; 2./3. Lesung standen nicht auf der Bundestags-Tagesordnung vom 14.–16.10.2026. Ein Beschluss ist frühestens im November denkbar. Alle Zahlen unten sind Entwurfsinhalt.
Was gilt noch bis 31.12.2026?
Wer eine Anlage bei Inbetriebnahme 01.08.2026 bis 31.12.2026 in Betrieb nimmt, erhält nach geltendem EEG 2023 eine feste Einspeisevergütung für 20 Jahre (zzgl. Rest des Inbetriebnahmejahres). Teileinspeisung z. B. 7,70 ct/kWh bis 10 kWp; Volleinspeisung 12,22 ct/kWh bis 10 kWp (Bundesnetzagentur).
Was plant der Entwurf ab 01.01.2027 für Neuanlagen?
Die feste Einspeisevergütung soll entfallen. Stattdessen ist eine Übergangszahlung von 5,20 ct/kWh für bis zu 36 Monate vorgesehen (Anlagen unter 50 kW). Zusätzlich plant der Entwurf einen Direktvermarktungsbonus von 1,50 ct/kWh für Anlagen unter 25 kW (bis zu 48 Monate) sowie eine Einspeisegrenze von 50 % für Dachanlagen unter 100 kW.
Gelten die neuen Regeln auch für Bestandsanlagen?
Bestandsanlagen behalten ihre bisherigen EEG-Sätze; der Entwurf betrifft Neuanlagen.
Sind Balkonkraftwerke von der 50-%-Grenze betroffen?
Laut Entwurf sind Steckersolargeräte von der geplanten 50-%-Einspeisegrenze ausgenommen. Details zu Grenzen und Anmeldung: Seite Balkonkraftwerk.
Lohnt sich Eigenverbrauch trotzdem?
Ja. Der größte Teil der Wirtschaftlichkeit kommt oft aus dem eingesparten Haushaltsstrom, nicht aus der Einspeisevergütung. Rechnen Sie Ihren Fall im PV-Stichtag-Rechner durch.
Quellen
- Bundesnetzagentur: EEG-Förderung und -Fördersätze, Stand Fördersätze für Inbetriebnahme 01.08.–31.12.2026, abgerufen 19.10.2026
- Deutscher Bundestag: Drucksache 21/7867 (Gesetzentwurf EEG-Novelle), Stand 07.09.2026 (Entwurf, nicht beschlossen), abgerufen 15.10.2026
- Deutscher Bundestag: Tagesordnungen der Plenarsitzungen, Stand Plenarwoche 14.–16.10.2026: EEG-Novelle nicht auf der Tagesordnung (Ablaufplan vom 14.10.2026, 12:22 Uhr), abgerufen 19.10.2026
- klimareporter°: Reform der Stromgesetze in den November verschoben (Sekundärquelle), Stand 10.10.2026, abgerufen 13.10.2026
- echtsolar.de: EEG-Novelle 2027: Verfahrensstand (Sekundärquelle), Stand Verfahrensstand 09.10.2026, abgerufen 12.10.2026
Alle Vergütungswerte und Entwurfssätze stehen in foerderdaten.json (Block „pv_eeg“). Entwurfswerte sind als status „entwurf“ gekennzeichnet.