Wärmepumpe Förderung Bremen 2026
Bundesförderung plus lokale Programme in Bremen (Bremen), mit Quelle und Prüfdatum. Kurz gesagt: Kein aktiver Zuschuss. Ein Kreditprogramm der BAB ist für Herbst 2026 angekündigt, Konditionen stehen noch aus. Für die Wärmepumpe bleibt die Bundesförderung (KfW 458).
Lokale Förderprogramme in Bremen
Landesförderung Heizungstausch
Träger: Bremer Aufbau-Bank (BAB) · Status: eingestellt / derzeit kein Antrag
Zum 31.08.2025 eingestellt; Neuanträge nicht mehr möglich. Die BAB leitet weiterhin das KfW-Ergänzungsdarlehen 358/359 durch.
Quelle: www.bab-bremen.de/de/page/programm/heizungsfoerderung · Originalquelle geprüft · 20.10.2026
Neues Kreditförderprogramm Wärmewende
Träger: Land Bremen mit der BAB (Förderbank für Bremen und Bremerhaven) · Status: angekündigt
Darlehen, kein Zuschuss. Vom Senat am 26.05.2026 beschlossen, Start für Herbst 2026 angekündigt: zinsgünstige Kredite mit bonitätsunabhängigen Zinsen und flexiblen Laufzeiten für energetische Sanierung und den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen, vor allem für ältere und einkommensschwache Eigentümer. Antragsberechtigt sind private Eigentümer, Kleinstvermieter und WEG im Land Bremen. Konkrete Konditionen sind noch nicht veröffentlicht (Stand 20.10.2026).
Quelle: www.bab-bremen.de/de/page/news/82957 · Originalquelle geprüft · 20.10.2026
Weitere Quelle: www.senatspressestelle.bremen.de/pressemitteilungen/neues-kreditfoerde
Bundesförderung: so viel gibt es in Bremen
Beispiel Einfamilienhaus in Bremen, Austausch einer Ölheizung, 35.000 € Kosten: 12.880 € KfW-Zuschuss bei Antrag bis 31.01.2027.
| Baustein | Satz | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | alle Antragsteller (Eigentümer, Vermieter, WEG) gilt |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 16 % | nur Selbstnutzer: Austausch funktionstüchtiger Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung oder mind. 20 Jahre alter Gas-/Biomasseheizung. Sinkt ab 01.02.2027 auf 12 %, dann halbjährlich um 4 Punkte. |
| Einkommensbonus | 40 % / 30 % / 10 % | nur Selbstnutzer: zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 30.000 € / 40.000 € / 50.000 €; +10.000 € je Grenze mit Kind unter 18 |
| Effizienzbonus | 0 % | entfallen seit 21.07.2026 |
| Höchstfördersatz | 70 % / 80 % | 80 % bei zvE bis 30.000 € (mit Familienzuschlag: bis 40.000 €) |
| Förderfähige Kosten | 28.000 € | 1. Wohneinheit (ab 01.02.2027: 27.250 €); WE 2–6 je 15.000 €, ab WE 7 je 8.000 € |
Angekündigt: Laut KfW soll im 1. Quartal 2027 ein Wertschöpfungsbonus eingeführt werden: Für Wärmepumpen aus der EU und assoziierten Märkten bleiben 30 % Grundförderung möglich, für andere Geräte könnte die Grundförderung z. B. auf 15 % sinken. Datum und Nachweisregeln sind noch nicht veröffentlicht. (Quelle: KfW, FAQ zum Wertschöpfungsbonus) angekündigt
Quelle: KfW: Heizungsförderung für Privatpersonen, Wohngebäude (Zuschuss Nr. 458) (Konditionen gültig für Anträge ab 21.07.2026); BAFA: Förderübersicht BEG Einzelmaßnahmen (PDF) (28.07.2026); Bundesverband Wärmepumpe: BEG: Neue Förderkonditionen ab 21. Juli stehen fest (17.07.2026) · geprüft am 19.10.2026
Wärmepumpe: Klimabonus 16 % → 12 %
Maßgeblich ist das Datum der Antragstellung bei der KfW (Antrag bis 31.01.2027).
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Häufige Fragen zu Bremen
Gibt es in Bremen eine zusätzliche Förderung für Wärmepumpen?
Kein aktiver Zuschuss. Ein Kreditprogramm der BAB ist für Herbst 2026 angekündigt, Konditionen stehen noch aus. Für die Wärmepumpe bleibt die Bundesförderung (KfW 458). (Stand 20.10.2026)
Wie viel Bundesförderung bekomme ich in Bremen?
Die KfW-Förderung (Zuschuss 458) gilt bundesweit gleich: 30 % Grundförderung, für Selbstnutzer bis zu 16 % Klimageschwindigkeitsbonus (Antrag bis 31.01.2027) und 10–40 % Einkommensbonus, insgesamt max. 70 % (in Sonderfällen 80 %) von bis zu 28.000 € förderfähigen Kosten.
Kann ich Bundes- und Stadtförderung kombinieren?
Da wir in Bremen aktuell kein aktives kommunales Programm gefunden haben, bleibt die Bundesförderung über die KfW die wichtigste Quelle.