Wärmepumpe Förderung Bayern 2026
Kurz gesagt: In Bayern gilt dieselbe KfW-Förderung (Zuschuss 458) wie überall. Alle bekommen 30 % Grundförderung. Wer selbst im Haus wohnt, bekommt bis zu 16 % Klimageschwindigkeitsbonus und 10 bis 40 % Einkommensbonus. Zusammen gibt es höchstens 70 % von bis zu 28.000 € Kosten. Wir haben 8 Städte in Bayern auf eigene Zuschüsse geprüft: 5 aktive Programme gefunden.
Quelle: KfW: Heizungsförderung für Privatpersonen, Wohngebäude (Zuschuss Nr. 458) (Konditionen gültig für Anträge ab 21.07.2026); BAFA: Förderübersicht BEG Einzelmaßnahmen (PDF) (28.07.2026) · geprüft am 23.10.2026
Geprüfte Städte in Bayern
- MünchenBayernaktiv: Antrag möglich
- NürnbergBayernaktiv: Antrag möglich
- AugsburgBayernkein Programm gefunden
- RegensburgBayernkein Programm gefunden
- IngolstadtBayernkein Programm gefunden
- WürzburgBayernaktiv: Antrag möglich
- FürthBayernaktiv: Antrag möglich
- ErlangenBayerneingestellt / derzeit kein Antrag
Aktive kommunale Programme
- München: Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG): Grundförderung Wärmepumpe (Landeshauptstadt München). Quelle
- München: FKG: Zusatzförderung Grundwasser-/Erdwärmepumpe (Landeshauptstadt München). Quelle
- Nürnberg: N-ERGIE CO₂-Minderungsprogramm 2026 (N-ERGIE AG (Energieversorger, nur für eigene Kunden)). Quelle
- Würzburg: KlimaStadt Würzburg: Gemeinschaftliches Standortgutachten Wärmepumpe (Stadt Würzburg). Quelle
- Fürth: infra-KlimaOffensive: Wärmepumpe (infra fürth gmbh (Stadtwerke)). Quelle
Bundesförderung in Bayern
| Baustein | Satz | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | alle Antragsteller (Eigentümer, Vermieter, Eigentümergemeinschaften) gilt |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 16 % | Nur wenn Sie selbst im Haus wohnen. Sie tauschen eine Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung aus, die noch läuft. Oder eine Gas- oder Holzheizung, die mindestens 20 Jahre alt ist. Ab 01.02.2027 sinkt der Bonus auf 12 %, danach alle sechs Monate um 4 Punkte. |
| Einkommensbonus | 40 % / 30 % / 10 % | nur Selbstnutzer: zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 30.000 € / 40.000 € / 50.000 €; +10.000 € je Grenze mit Kind unter 18 |
| Effizienzbonus | 0 % | entfallen seit 21.07.2026 |
| Höchstfördersatz | 70 % / 80 % | 80 % bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 € (mit Kind: bis 40.000 €) |
| Förderfähige Kosten | 28.000 € | 1. Wohnung (ab 01.02.2027: 27.250 €). 2. bis 6. Wohnung je 15.000 €, ab der 7. Wohnung je 8.000 €. |
Angekündigt: Die KfW plant für das 1. Quartal 2027 einen neuen Bonus (Wertschöpfungsbonus). Für Wärmepumpen aus der EU und Partnerländern soll es weiter 30 % Grundförderung geben. Für andere Geräte könnte sie zum Beispiel auf 15 % sinken. Wann das gilt und welche Nachweise man braucht, steht noch nicht fest. (Quelle: KfW, FAQ zum Wertschöpfungsbonus) angekündigt
Quelle: KfW: Heizungsförderung für Privatpersonen, Wohngebäude (Zuschuss Nr. 458) (Konditionen gültig für Anträge ab 21.07.2026); BAFA: Förderübersicht BEG Einzelmaßnahmen (PDF) (28.07.2026); Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen (BEG EM) vom 17.08.2026, BAnz AT 27.08.2026 B1 (17.08.2026 (BAnz AT 27.08.2026 B1)) · geprüft am 23.10.2026
Wärmepumpe: Klimabonus 16 % → 12 %
Maßgeblich ist das Datum der Antragstellung bei der KfW (Antrag bis 31.01.2027).
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Frist: Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt bei Antrag ab 1.2.2027 von 16 % auf 12 % (maßgeblich ist das Datum der Antragstellung). Quelle: KfW