Wärmepumpe Förderung Koblenz 2026
Bundesförderung plus lokale Programme in Koblenz (Rheinland-Pfalz), mit Quelle und Prüfdatum. Kurz gesagt: Kein städtischer Zuschuss für Wärmepumpen gefunden. Beim Energieversorger evm gibt es 200 bis 400 € (tarifgebunden). Das große Geld kommt aus der Bundesförderung (KfW 458).
Lokale Förderprogramme in Koblenz
evm-Förderung für Heizung und Wärmepumpe
Träger: evm Energieversorgung Mittelrhein (Energieversorger, nur für Kund*innen) · Status: aktiv: Antrag möglich
Kein städtisches Programm. Beim Energieversorger evm mit laufendem oder neuem Erdgas- oder Wärme-Sondertarif: 200 € für eine Wärmepumpe von einem externen Fachbetrieb, 300 € bei Kauf oder Miete einer Heizung über die evm, 400 € bei Miete einer Wärmepumpe, dazu 50 € Entdecker-Bonus für registrierte Kund*innen.
Quelle: www.evm.de/privatkunden/heizung-waermepumpe/foerderung/ · Originalquelle geprüft · 17.10.2026
Bundesförderung: so viel gibt es in Koblenz
Beispiel Einfamilienhaus in Koblenz, Austausch einer Ölheizung, 35.000 € Kosten: 12.880 € KfW-Zuschuss bei Antrag bis 31.01.2027.
| Baustein | Satz | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | alle Antragsteller (Eigentümer, Vermieter, WEG) gilt |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 16 % | nur Selbstnutzer: Austausch funktionstüchtiger Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung oder mind. 20 Jahre alter Gas-/Biomasseheizung. Sinkt ab 01.02.2027 auf 12 %, dann halbjährlich um 4 Punkte. |
| Einkommensbonus | 40 % / 30 % / 10 % | nur Selbstnutzer: zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 30.000 € / 40.000 € / 50.000 €; +10.000 € je Grenze mit Kind unter 18 |
| Effizienzbonus | 0 % | entfallen seit 21.07.2026 |
| Höchstfördersatz | 70 % / 80 % | 80 % bei zvE bis 30.000 € (mit Familienzuschlag: bis 40.000 €) |
| Förderfähige Kosten | 28.000 € | 1. Wohneinheit (ab 01.02.2027: 27.250 €); WE 2–6 je 15.000 €, ab WE 7 je 8.000 € |
Angekündigt: Laut KfW soll im 1. Quartal 2027 ein Wertschöpfungsbonus eingeführt werden: Für Wärmepumpen aus der EU und assoziierten Märkten bleiben 30 % Grundförderung möglich, für andere Geräte könnte die Grundförderung z. B. auf 15 % sinken. Datum und Nachweisregeln sind noch nicht veröffentlicht. (Quelle: KfW, FAQ zum Wertschöpfungsbonus) angekündigt
Quelle: KfW: Heizungsförderung für Privatpersonen, Wohngebäude (Zuschuss Nr. 458) (Konditionen gültig für Anträge ab 21.07.2026); BAFA: Förderübersicht BEG Einzelmaßnahmen (PDF) (28.07.2026); Bundesverband Wärmepumpe: BEG: Neue Förderkonditionen ab 21. Juli stehen fest (17.07.2026) · geprüft am 19.10.2026
Wärmepumpe: Klimabonus 16 % → 12 %
Maßgeblich ist das Datum der Antragstellung bei der KfW (Antrag bis 31.01.2027).
Angebot für Ihre Wärmepumpe von Fachbetrieben aus Ihrer Region anfragen
Wir leiten Ihre Anfrage an Fachbetriebe aus Ihrer Region weiter. Für Sie kostenlos und unverbindlich.
- Kostenlos und unverbindlich
- Fachbetriebe aus Ihrer Region
- Per E-Mail erfahren Sie, wer Ihre Anfrage bekommt
Häufige Fragen zu Koblenz
Gibt es in Koblenz eine zusätzliche Förderung für Wärmepumpen?
Kein städtischer Zuschuss für Wärmepumpen gefunden. Beim Energieversorger evm gibt es 200 bis 400 € (tarifgebunden). Das große Geld kommt aus der Bundesförderung (KfW 458). (Stand 17.10.2026)
Wie viel Bundesförderung bekomme ich in Koblenz?
Die KfW-Förderung (Zuschuss 458) gilt bundesweit gleich: 30 % Grundförderung, für Selbstnutzer bis zu 16 % Klimageschwindigkeitsbonus (Antrag bis 31.01.2027) und 10–40 % Einkommensbonus, insgesamt max. 70 % (in Sonderfällen 80 %) von bis zu 28.000 € förderfähigen Kosten.
Kann ich Bundes- und Stadtförderung kombinieren?
Das hängt vom jeweiligen Programm ab. Einige Programme schließen Kombinationen aus oder begrenzen die Gesamtförderung. Lesen Sie die Bedingungen in der verlinkten Primärquelle.