Wärmepumpe Förderung Lübeck 2026
Bundesförderung plus lokale Programme in Lübeck (Schleswig-Holstein), mit Quelle und Prüfdatum. Kurz gesagt: Kein städtischer Zuschuss für Wärmepumpen gefunden; ein zeitlich begrenzter 500-€-Bonus ist über die Stadtwerke Lübeck möglich (bis 15.11.2026, an Kauf über die SWL gebunden). Es bleibt vor allem die Bundesförderung (KfW 458).
Lokale Förderprogramme in Lübeck
Stadtwerke-Bonus Wärmepumpe
Träger: Stadtwerke Lübeck Energie GmbH (nur Kund*innen / Vertriebsgebiet) · Status: aktiv: Antrag möglich
Kein städtisches Programm. Beim Energieversorger: 500 € Bonus beim Kauf einer Wärmepumpe über die Stadtwerke Lübeck, Aktionszeitraum 14.09.2026–15.11.2026; Registrierung und ausgefüllter Wärmepumpen-Fragebogen nötig; nur private Eigentümer, Immobilie muss geeignet und im Vertriebsgebiet liegen. Unabhängig von der KfW-Förderung.
Quelle: www.swhl.de/energie/waerme/waermepumpe/ · Originalquelle geprüft · 14.10.2026
Weitere Quelle: www.swhl.de/energie/waerme/waermepumpe/foerderung/
Bundesförderung: so viel gibt es in Lübeck
Beispiel Einfamilienhaus in Lübeck, Austausch einer Ölheizung, 35.000 € Kosten: 12.880 € KfW-Zuschuss bei Antrag bis 31.01.2027.
| Baustein | Satz | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | alle Antragsteller (Eigentümer, Vermieter, WEG) gilt |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 16 % | nur Selbstnutzer: Austausch funktionstüchtiger Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung oder mind. 20 Jahre alter Gas-/Biomasseheizung. Sinkt ab 01.02.2027 auf 12 %, dann halbjährlich um 4 Punkte. |
| Einkommensbonus | 40 % / 30 % / 10 % | nur Selbstnutzer: zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 30.000 € / 40.000 € / 50.000 €; +10.000 € je Grenze mit Kind unter 18 |
| Effizienzbonus | 0 % | entfallen seit 21.07.2026 |
| Höchstfördersatz | 70 % / 80 % | 80 % bei zvE bis 30.000 € (mit Familienzuschlag: bis 40.000 €) |
| Förderfähige Kosten | 28.000 € | 1. Wohneinheit (ab 01.02.2027: 27.250 €); WE 2–6 je 15.000 €, ab WE 7 je 8.000 € |
Angekündigt: Laut KfW soll im 1. Quartal 2027 ein Wertschöpfungsbonus eingeführt werden: Für Wärmepumpen aus der EU und assoziierten Märkten bleiben 30 % Grundförderung möglich, für andere Geräte könnte die Grundförderung z. B. auf 15 % sinken. Datum und Nachweisregeln sind noch nicht veröffentlicht. (Quelle: KfW, FAQ zum Wertschöpfungsbonus) angekündigt
Quelle: KfW: Heizungsförderung für Privatpersonen, Wohngebäude (Zuschuss Nr. 458) (Konditionen gültig für Anträge ab 21.07.2026); BAFA: Förderübersicht BEG Einzelmaßnahmen (PDF) (28.07.2026); Bundesverband Wärmepumpe: BEG: Neue Förderkonditionen ab 21. Juli stehen fest (17.07.2026) · geprüft am 19.10.2026
Wärmepumpe: Klimabonus 16 % → 12 %
Maßgeblich ist das Datum der Antragstellung bei der KfW (Antrag bis 31.01.2027).
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Häufige Fragen zu Lübeck
Gibt es in Lübeck eine zusätzliche Förderung für Wärmepumpen?
Kein städtischer Zuschuss für Wärmepumpen gefunden; ein zeitlich begrenzter 500-€-Bonus ist über die Stadtwerke Lübeck möglich (bis 15.11.2026, an Kauf über die SWL gebunden). Es bleibt vor allem die Bundesförderung (KfW 458). (Stand 14.10.2026)
Wie viel Bundesförderung bekomme ich in Lübeck?
Die KfW-Förderung (Zuschuss 458) gilt bundesweit gleich: 30 % Grundförderung, für Selbstnutzer bis zu 16 % Klimageschwindigkeitsbonus (Antrag bis 31.01.2027) und 10–40 % Einkommensbonus, insgesamt max. 70 % (in Sonderfällen 80 %) von bis zu 28.000 € förderfähigen Kosten.
Kann ich Bundes- und Stadtförderung kombinieren?
Das hängt vom jeweiligen Programm ab. Einige Programme schließen Kombinationen aus oder begrenzen die Gesamtförderung. Lesen Sie die Bedingungen in der verlinkten Primärquelle.