Wärmepumpe Förderung Neuss 2026
Bundesförderung plus lokale Programme in Neuss (Nordrhein-Westfalen), mit Quelle und Prüfdatum. Kurz gesagt: Kein städtischer Zuschuss für Wärmepumpen. „Neuss saniert“ fördert Dämmung, Fenster und Rollladenkästen (max. 2.000 € je Antrag), keine Heizungen. Es bleibt die Bundesförderung (KfW 458).
Lokale Förderprogramme in Neuss
Kein kommunales Zuschussprogramm gefunden. Wir haben am 16.10.2026 die Angebote der Stadt Neuss recherchiert und kein aktives Programm für Wärmepumpen gefunden. Kennen Sie eines? Schreiben Sie uns.
Geprüft: www.neuss.de/infos/umwelt-und-klima/projekte/neuss-saniert
Geprüft: umwelt-klima.monitor.neuss.de/ikk/aktionsfeld/w%C3%A4rme
Bundesförderung: so viel gibt es in Neuss
Beispiel Einfamilienhaus in Neuss, Austausch einer Ölheizung, 35.000 € Kosten: 12.880 € KfW-Zuschuss bei Antrag bis 31.01.2027.
| Baustein | Satz | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | alle Antragsteller (Eigentümer, Vermieter, WEG) gilt |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 16 % | nur Selbstnutzer: Austausch funktionstüchtiger Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung oder mind. 20 Jahre alter Gas-/Biomasseheizung. Sinkt ab 01.02.2027 auf 12 %, dann halbjährlich um 4 Punkte. |
| Einkommensbonus | 40 % / 30 % / 10 % | nur Selbstnutzer: zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 30.000 € / 40.000 € / 50.000 €; +10.000 € je Grenze mit Kind unter 18 |
| Effizienzbonus | 0 % | entfallen seit 21.07.2026 |
| Höchstfördersatz | 70 % / 80 % | 80 % bei zvE bis 30.000 € (mit Familienzuschlag: bis 40.000 €) |
| Förderfähige Kosten | 28.000 € | 1. Wohneinheit (ab 01.02.2027: 27.250 €); WE 2–6 je 15.000 €, ab WE 7 je 8.000 € |
Angekündigt: Laut KfW soll im 1. Quartal 2027 ein Wertschöpfungsbonus eingeführt werden: Für Wärmepumpen aus der EU und assoziierten Märkten bleiben 30 % Grundförderung möglich, für andere Geräte könnte die Grundförderung z. B. auf 15 % sinken. Datum und Nachweisregeln sind noch nicht veröffentlicht. (Quelle: KfW, FAQ zum Wertschöpfungsbonus) angekündigt
Quelle: KfW: Heizungsförderung für Privatpersonen, Wohngebäude (Zuschuss Nr. 458) (Konditionen gültig für Anträge ab 21.07.2026); BAFA: Förderübersicht BEG Einzelmaßnahmen (PDF) (28.07.2026); Bundesverband Wärmepumpe: BEG: Neue Förderkonditionen ab 21. Juli stehen fest (17.07.2026) · geprüft am 19.10.2026
Wärmepumpe: Klimabonus 16 % → 12 %
Maßgeblich ist das Datum der Antragstellung bei der KfW (Antrag bis 31.01.2027).
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Häufige Fragen zu Neuss
Gibt es in Neuss eine zusätzliche Förderung für Wärmepumpen?
Kein städtischer Zuschuss für Wärmepumpen. „Neuss saniert“ fördert Dämmung, Fenster und Rollladenkästen (max. 2.000 € je Antrag), keine Heizungen. Es bleibt die Bundesförderung (KfW 458). (Stand 16.10.2026)
Wie viel Bundesförderung bekomme ich in Neuss?
Die KfW-Förderung (Zuschuss 458) gilt bundesweit gleich: 30 % Grundförderung, für Selbstnutzer bis zu 16 % Klimageschwindigkeitsbonus (Antrag bis 31.01.2027) und 10–40 % Einkommensbonus, insgesamt max. 70 % (in Sonderfällen 80 %) von bis zu 28.000 € förderfähigen Kosten.
Kann ich Bundes- und Stadtförderung kombinieren?
Da wir in Neuss aktuell kein aktives kommunales Programm gefunden haben, bleibt die Bundesförderung über die KfW die wichtigste Quelle.