Wärmepumpe Förderung Siegen 2026
Bundesförderung plus lokale Programme in Siegen (Nordrhein-Westfalen), mit Quelle und Prüfdatum. Kurz gesagt: Siegen zahlt 1.500 € für Erdwärmepumpen (keine Luftwärmepumpen), Antrag bis 30.11.2026, solange Mittel da sind. SVB-Kund*innen bekommen bis zu 400 € dazu. Das große Geld kommt aus der Bundesförderung (KfW 458).
Lokale Förderprogramme in Siegen
Klimaschutz- und Klimaanpassungsförderprogramm: Erdwärmepumpe
Träger: Stadt Siegen · Status: aktiv: Antrag möglich
Installation einer Erdwärme- bzw. Sole-Wasser-Wärmepumpe: 1.500 € pauschal, in Neubau und Bestand. Keine Luftwärmepumpen. Bedingungen u. a. Energieberatung, hydraulischer Abgleich, Anpassung der Heizkurve, natürliche Kältemittel. Antrag im Regelfall nach Umsetzung (Rechnungszuschuss), online bis 30.11.2026; max. 3.000 € je Haushalt und Jahr, Vergabe nach Eingang. Budget 2026: 100.000 €, laut Stadt am 08.10.2026 noch 50.000 € frei.
Quelle: www.siegen.de/rathaus-politik/stadtverwaltung/dienstleistungen-a-bis-z · Originalquelle geprüft · 19.10.2026
Weitere Quelle: www.siegen.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/RathausUndPolitik/Ortsre
Weitere Quelle: www.siegen.de/alle-nachrichten/detailansicht/aktionstag-beantwortet-fr
SVB-Förderprogramm „Energieeffizienz 2026“
Träger: Siegener Versorgungsbetriebe (SVB, nur für Kund*innen) · Status: aktiv: Antrag möglich
Für Privatpersonen mit aktivem SVB-Strom- oder Gasvertrag: Zuschuss für eine strombetriebene Wärmepumpen-Heizung, gestaffelt nach Brutto-Rechnungsbetrag, max. 400 €. Antrag spätestens drei Monate nach Inbetriebnahme mit Rechnungskopie; ab 200 € Förderung zwei Jahre Vertragsbindung. Alle SVB-Programme zusammen auf 50.000 € begrenzt, Vergabe nach Eingang.
Quelle: www.svb-siegen.de/de/M-Foerderantrag-Energieeffizienz-2026.pdf · Originalquelle geprüft · 19.10.2026
Weitere Quelle: www.svb-siegen.de/foerderprogramm
Bundesförderung: so viel gibt es in Siegen
Beispiel Einfamilienhaus in Siegen, Austausch einer Ölheizung, 35.000 € Kosten: 12.880 € KfW-Zuschuss bei Antrag bis 31.01.2027.
| Baustein | Satz | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | alle Antragsteller (Eigentümer, Vermieter, WEG) gilt |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 16 % | nur Selbstnutzer: Austausch funktionstüchtiger Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung oder mind. 20 Jahre alter Gas-/Biomasseheizung. Sinkt ab 01.02.2027 auf 12 %, dann halbjährlich um 4 Punkte. |
| Einkommensbonus | 40 % / 30 % / 10 % | nur Selbstnutzer: zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 30.000 € / 40.000 € / 50.000 €; +10.000 € je Grenze mit Kind unter 18 |
| Effizienzbonus | 0 % | entfallen seit 21.07.2026 |
| Höchstfördersatz | 70 % / 80 % | 80 % bei zvE bis 30.000 € (mit Familienzuschlag: bis 40.000 €) |
| Förderfähige Kosten | 28.000 € | 1. Wohneinheit (ab 01.02.2027: 27.250 €); WE 2–6 je 15.000 €, ab WE 7 je 8.000 € |
Angekündigt: Laut KfW soll im 1. Quartal 2027 ein Wertschöpfungsbonus eingeführt werden: Für Wärmepumpen aus der EU und assoziierten Märkten bleiben 30 % Grundförderung möglich, für andere Geräte könnte die Grundförderung z. B. auf 15 % sinken. Datum und Nachweisregeln sind noch nicht veröffentlicht. (Quelle: KfW, FAQ zum Wertschöpfungsbonus) angekündigt
Quelle: KfW: Heizungsförderung für Privatpersonen, Wohngebäude (Zuschuss Nr. 458) (Konditionen gültig für Anträge ab 21.07.2026); BAFA: Förderübersicht BEG Einzelmaßnahmen (PDF) (28.07.2026); Bundesverband Wärmepumpe: BEG: Neue Förderkonditionen ab 21. Juli stehen fest (17.07.2026) · geprüft am 19.10.2026
Wärmepumpe: Klimabonus 16 % → 12 %
Maßgeblich ist das Datum der Antragstellung bei der KfW (Antrag bis 31.01.2027).
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Häufige Fragen zu Siegen
Gibt es in Siegen eine zusätzliche Förderung für Wärmepumpen?
Siegen zahlt 1.500 € für Erdwärmepumpen (keine Luftwärmepumpen), Antrag bis 30.11.2026, solange Mittel da sind. SVB-Kund*innen bekommen bis zu 400 € dazu. Das große Geld kommt aus der Bundesförderung (KfW 458). (Stand 19.10.2026)
Wie viel Bundesförderung bekomme ich in Siegen?
Die KfW-Förderung (Zuschuss 458) gilt bundesweit gleich: 30 % Grundförderung, für Selbstnutzer bis zu 16 % Klimageschwindigkeitsbonus (Antrag bis 31.01.2027) und 10–40 % Einkommensbonus, insgesamt max. 70 % (in Sonderfällen 80 %) von bis zu 28.000 € förderfähigen Kosten.
Kann ich Bundes- und Stadtförderung kombinieren?
Das hängt vom jeweiligen Programm ab. Einige Programme schließen Kombinationen aus oder begrenzen die Gesamtförderung. Lesen Sie die Bedingungen in der verlinkten Primärquelle.