Wärmepumpe Förderung Stuttgart 2026
Bundesförderung plus lokale Programme in Stuttgart (Baden-Württemberg), mit Quelle und Prüfdatum. Kurz gesagt: Programm existiert, Mittel 2026 ausgeschöpft (Stand 06.08.2026). Vor Kombination mit der KfW genau rechnen.
Lokale Förderprogramme in Stuttgart
Stuttgarter Heizungsprogramm
Träger: Landeshauptstadt Stuttgart · Status: Mittel ausgeschöpft
Wärmepumpen: 300 €/kW, max. 100.000 € je Antrag (BAFA-Liste, Mindest-JAZ). Mittel 2026 ausgeschöpft: Anträge weiter möglich, Auszahlung ab 2027. Achtung: Bei Kombination mit KfW-Förderung sinkt die Gesamtförderung auf max. 60 %. Laut Stadt lohnt sich die Kombination dann meist nicht.
Quelle: www.stuttgart.de/heizungsprogramm · Originalquelle geprüft · 14.10.2026
Bundesförderung: so viel gibt es in Stuttgart
Beispiel Einfamilienhaus in Stuttgart, Austausch einer Ölheizung, 35.000 € Kosten: 12.880 € KfW-Zuschuss bei Antrag bis 31.01.2027.
| Baustein | Satz | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | alle Antragsteller (Eigentümer, Vermieter, WEG) gilt |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 16 % | nur Selbstnutzer: Austausch funktionstüchtiger Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung oder mind. 20 Jahre alter Gas-/Biomasseheizung. Sinkt ab 01.02.2027 auf 12 %, dann halbjährlich um 4 Punkte. |
| Einkommensbonus | 40 % / 30 % / 10 % | nur Selbstnutzer: zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 30.000 € / 40.000 € / 50.000 €; +10.000 € je Grenze mit Kind unter 18 |
| Effizienzbonus | 0 % | entfallen seit 21.07.2026 |
| Höchstfördersatz | 70 % / 80 % | 80 % bei zvE bis 30.000 € (mit Familienzuschlag: bis 40.000 €) |
| Förderfähige Kosten | 28.000 € | 1. Wohneinheit (ab 01.02.2027: 27.250 €); WE 2–6 je 15.000 €, ab WE 7 je 8.000 € |
Angekündigt: Laut KfW soll im 1. Quartal 2027 ein Wertschöpfungsbonus eingeführt werden: Für Wärmepumpen aus der EU und assoziierten Märkten bleiben 30 % Grundförderung möglich, für andere Geräte könnte die Grundförderung z. B. auf 15 % sinken. Datum und Nachweisregeln sind noch nicht veröffentlicht. (Quelle: KfW, FAQ zum Wertschöpfungsbonus) angekündigt
Quelle: KfW: Heizungsförderung für Privatpersonen, Wohngebäude (Zuschuss Nr. 458) (Konditionen gültig für Anträge ab 21.07.2026); BAFA: Förderübersicht BEG Einzelmaßnahmen (PDF) (28.07.2026); Bundesverband Wärmepumpe: BEG: Neue Förderkonditionen ab 21. Juli stehen fest (17.07.2026) · geprüft am 19.10.2026
Wärmepumpe: Klimabonus 16 % → 12 %
Maßgeblich ist das Datum der Antragstellung bei der KfW (Antrag bis 31.01.2027).
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Häufige Fragen zu Stuttgart
Gibt es in Stuttgart eine zusätzliche Förderung für Wärmepumpen?
Programm existiert, Mittel 2026 ausgeschöpft (Stand 06.08.2026). Vor Kombination mit der KfW genau rechnen. (Stand 14.10.2026)
Wie viel Bundesförderung bekomme ich in Stuttgart?
Die KfW-Förderung (Zuschuss 458) gilt bundesweit gleich: 30 % Grundförderung, für Selbstnutzer bis zu 16 % Klimageschwindigkeitsbonus (Antrag bis 31.01.2027) und 10–40 % Einkommensbonus, insgesamt max. 70 % (in Sonderfällen 80 %) von bis zu 28.000 € förderfähigen Kosten.
Kann ich Bundes- und Stadtförderung kombinieren?
Da wir in Stuttgart aktuell kein aktives kommunales Programm gefunden haben, bleibt die Bundesförderung über die KfW die wichtigste Quelle.