Wärmepumpe Förderung Ulm 2026
Bundesförderung plus lokale Programme in Ulm (Baden-Württemberg), mit Quelle und Prüfdatum. Kurz gesagt: Das Ulmer Programm (bis 2.000 € für die Wärmepumpe) ist für 2026 geschlossen; ein Programm 2027 ist in Arbeit, Details offen. Bis dahin bleibt die Bundesförderung (KfW 458).
Lokale Förderprogramme in Ulm
Ulmer Energieförderprogramm 2026
Träger: Stadt Ulm · Status: eingestellt / derzeit kein Antrag
Antragsstopp: Seit 01.09.2026 keine neuen Anträge mehr, keine Übergangslösung (Haushaltsmittel weitgehend gebunden). Das Programm 2026 zahlte für den Umstieg auf eine Wärmepumpe 2.000 € (von Öl) bzw. 1.500 € (von Gas oder Nachtspeicher), Beratung bei der Regionalen Energieagentur Ulm war Pflicht. Die Stadt arbeitet an einer Richtlinie 2027 und will zum Jahresende informieren.
Quelle: www.ulm.de/leben-in-ulm/umwelt-energie-entsorgung/energie-und-klimasch · Originalquelle geprüft · 20.10.2026
Weitere Quelle: www.ulm.de/aktuelle-meldungen/z%C3%B6a/juli-2026/energiefoerderprogram
Weitere Quelle: www.ulm.de/-/media/ulm/sub/sub-ii/downloads/klima/richtlinien-2026.pdf
Bundesförderung: so viel gibt es in Ulm
Beispiel Einfamilienhaus in Ulm, Austausch einer Ölheizung, 35.000 € Kosten: 12.880 € KfW-Zuschuss bei Antrag bis 31.01.2027.
| Baustein | Satz | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | alle Antragsteller (Eigentümer, Vermieter, WEG) gilt |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 16 % | nur Selbstnutzer: Austausch funktionstüchtiger Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung oder mind. 20 Jahre alter Gas-/Biomasseheizung. Sinkt ab 01.02.2027 auf 12 %, dann halbjährlich um 4 Punkte. |
| Einkommensbonus | 40 % / 30 % / 10 % | nur Selbstnutzer: zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 30.000 € / 40.000 € / 50.000 €; +10.000 € je Grenze mit Kind unter 18 |
| Effizienzbonus | 0 % | entfallen seit 21.07.2026 |
| Höchstfördersatz | 70 % / 80 % | 80 % bei zvE bis 30.000 € (mit Familienzuschlag: bis 40.000 €) |
| Förderfähige Kosten | 28.000 € | 1. Wohneinheit (ab 01.02.2027: 27.250 €); WE 2–6 je 15.000 €, ab WE 7 je 8.000 € |
Angekündigt: Laut KfW soll im 1. Quartal 2027 ein Wertschöpfungsbonus eingeführt werden: Für Wärmepumpen aus der EU und assoziierten Märkten bleiben 30 % Grundförderung möglich, für andere Geräte könnte die Grundförderung z. B. auf 15 % sinken. Datum und Nachweisregeln sind noch nicht veröffentlicht. (Quelle: KfW, FAQ zum Wertschöpfungsbonus) angekündigt
Quelle: KfW: Heizungsförderung für Privatpersonen, Wohngebäude (Zuschuss Nr. 458) (Konditionen gültig für Anträge ab 21.07.2026); BAFA: Förderübersicht BEG Einzelmaßnahmen (PDF) (28.07.2026); Bundesverband Wärmepumpe: BEG: Neue Förderkonditionen ab 21. Juli stehen fest (17.07.2026) · geprüft am 19.10.2026
Wärmepumpe: Klimabonus 16 % → 12 %
Maßgeblich ist das Datum der Antragstellung bei der KfW (Antrag bis 31.01.2027).
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Häufige Fragen zu Ulm
Gibt es in Ulm eine zusätzliche Förderung für Wärmepumpen?
Das Ulmer Programm (bis 2.000 € für die Wärmepumpe) ist für 2026 geschlossen; ein Programm 2027 ist in Arbeit, Details offen. Bis dahin bleibt die Bundesförderung (KfW 458). (Stand 20.10.2026)
Wie viel Bundesförderung bekomme ich in Ulm?
Die KfW-Förderung (Zuschuss 458) gilt bundesweit gleich: 30 % Grundförderung, für Selbstnutzer bis zu 16 % Klimageschwindigkeitsbonus (Antrag bis 31.01.2027) und 10–40 % Einkommensbonus, insgesamt max. 70 % (in Sonderfällen 80 %) von bis zu 28.000 € förderfähigen Kosten.
Kann ich Bundes- und Stadtförderung kombinieren?
Da wir in Ulm aktuell kein aktives kommunales Programm gefunden haben, bleibt die Bundesförderung über die KfW die wichtigste Quelle.