Wärmepumpe Förderung Krefeld 2026
Bundesförderung plus lokale Programme in Krefeld (Nordrhein-Westfalen), mit Quelle und Prüfdatum. Kurz gesagt: Kein aktueller städtischer Zuschuss für Wärmepumpen (aus der Richtlinie genommen). Andere Maßnahmen im Programm „Klimafreundliches Wohnen“ sind budgetär ausgeschöpft. Es bleibt die Bundesförderung (KfW 458).
Lokale Förderprogramme in Krefeld
Klimafreundliches Wohnen in Krefeld (Wärmepumpen)
Träger: Stadt Krefeld · Status: eingestellt / derzeit kein Antrag
Wärmepumpen sind laut Stadtseite ausdrücklich nicht mehr Bestandteil der Förderrichtlinie. Das Programm fördert weiterhin u. a. PV, Balkon-PV, Speicher, Wallbox und Dach-/Fassadenbegrünung. Die Töpfe für allgemeine und soziale Förderung sind derzeit ausgeschöpft (allgemeiner Topf seit 04.12.2024).
Quelle: www.krefeld.de/klimafreundlicheswohnen · Originalquelle geprüft · 14.10.2026
Bundesförderung: so viel gibt es in Krefeld
Beispiel Einfamilienhaus in Krefeld, Austausch einer Ölheizung, 35.000 € Kosten: 12.880 € KfW-Zuschuss bei Antrag bis 31.01.2027.
| Baustein | Satz | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | alle Antragsteller (Eigentümer, Vermieter, WEG) gilt |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 16 % | nur Selbstnutzer: Austausch funktionstüchtiger Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung oder mind. 20 Jahre alter Gas-/Biomasseheizung. Sinkt ab 01.02.2027 auf 12 %, dann halbjährlich um 4 Punkte. |
| Einkommensbonus | 40 % / 30 % / 10 % | nur Selbstnutzer: zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 30.000 € / 40.000 € / 50.000 €; +10.000 € je Grenze mit Kind unter 18 |
| Effizienzbonus | 0 % | entfallen seit 21.07.2026 |
| Höchstfördersatz | 70 % / 80 % | 80 % bei zvE bis 30.000 € (mit Familienzuschlag: bis 40.000 €) |
| Förderfähige Kosten | 28.000 € | 1. Wohneinheit (ab 01.02.2027: 27.250 €); WE 2–6 je 15.000 €, ab WE 7 je 8.000 € |
Angekündigt: Laut KfW soll im 1. Quartal 2027 ein Wertschöpfungsbonus eingeführt werden: Für Wärmepumpen aus der EU und assoziierten Märkten bleiben 30 % Grundförderung möglich, für andere Geräte könnte die Grundförderung z. B. auf 15 % sinken. Datum und Nachweisregeln sind noch nicht veröffentlicht. (Quelle: KfW, FAQ zum Wertschöpfungsbonus) angekündigt
Quelle: KfW: Heizungsförderung für Privatpersonen, Wohngebäude (Zuschuss Nr. 458) (Konditionen gültig für Anträge ab 21.07.2026); BAFA: Förderübersicht BEG Einzelmaßnahmen (PDF) (28.07.2026); Bundesverband Wärmepumpe: BEG: Neue Förderkonditionen ab 21. Juli stehen fest (17.07.2026) · geprüft am 19.10.2026
Wärmepumpe: Klimabonus 16 % → 12 %
Maßgeblich ist das Datum der Antragstellung bei der KfW (Antrag bis 31.01.2027).
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Häufige Fragen zu Krefeld
Gibt es in Krefeld eine zusätzliche Förderung für Wärmepumpen?
Kein aktueller städtischer Zuschuss für Wärmepumpen (aus der Richtlinie genommen). Andere Maßnahmen im Programm „Klimafreundliches Wohnen“ sind budgetär ausgeschöpft. Es bleibt die Bundesförderung (KfW 458). (Stand 14.10.2026)
Wie viel Bundesförderung bekomme ich in Krefeld?
Die KfW-Förderung (Zuschuss 458) gilt bundesweit gleich: 30 % Grundförderung, für Selbstnutzer bis zu 16 % Klimageschwindigkeitsbonus (Antrag bis 31.01.2027) und 10–40 % Einkommensbonus, insgesamt max. 70 % (in Sonderfällen 80 %) von bis zu 28.000 € förderfähigen Kosten.
Kann ich Bundes- und Stadtförderung kombinieren?
Da wir in Krefeld aktuell kein aktives kommunales Programm gefunden haben, bleibt die Bundesförderung über die KfW die wichtigste Quelle.